Hier noch ein paar "Papierchen"
Für eine Konformitätsvermutung dürfen ausschließlich die Versionen der Harmonisierten Europäi-
schen Normen herangezogen werden, die in der aktuellen Liste der harmonisierten Normen im
Rahmen der Richtlinien 1999/5/EG und 2014/53/EU aufgeführt werden und von der Europäischen
Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden.
• Frequenzplan gemäß § 54 TKG über die Aufteilung des Frequenzbereichs von 0 kHz bis
3000 GHz auf die Frequenznutzungen sowie über die Festlegungen für diese Frequenznut-
zungen der Bundesnetzagentur, Ausgabe April 2016
• Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk
(VVnömL) vom 21. November 2016
• Vollzugsordnung für den Funkdienst 1 (VO Funk), Ausgabe 2016,
Internationale Fernmelde-Union (ITU), Genf
(Règlement des radiocommunications, Édition de 2016, Union internationale des télécom-
munications (UIT), Genève)
• EN 300 086, Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte mit einem eingebauten oder externen
HF-Steckverbinder, die hauptsächlich für analoge Sprachübertragung ausgelegt sind —
Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie
2014/53/EU enthält
• EN 300 113, Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte, die für die Übertragung von Daten
(und/oder Sprache) mit konstanter oder nicht konstanter Hüllkurvenmodulation ausgelegt
sind und einen Antennenstecker haben — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforde-
rungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält
• EN 300 219, Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte, die Signale zum Auslösen einer be-
stimmten Reaktion im Empfänger aussenden — Harmonisierte EN, die die wesentlichen
Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält
• EN 300 296, Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte, die eingebaute Antennen verwenden
und hauptsächlich für analoge Sprachübertragung ausgelegt sind — Harmonisierte EN, die
die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält
• EN 300 341, Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte mit eingebauter Antenne, die Signale
zur Initialisierung einer spezifischen Antwort im Empfänger senden — Harmonisierte EN,
die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält
• EN 300 390, Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte, die für die Übertragung von Daten
(und Sprache) ausgelegt sind und eine eingebaute Antenne verwenden — Harmonisierte
EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU
enthält
• EN 300 471-2, Electromagnetic Compatibility and Radio spectrum Matters (ERM); Land
Mobile Service; Rules for Access and the Sharing of common used channels by equipment
complying with EN 300 113; Part 2: Harmonized EN covering essential requirements under
article 3.2 of the R&TTE Directive
• EN 301 166, Funkgeräte zur analogen und/oder digitalen Kommunikation (Sprache
und/oder Daten), die auf Schmalbandkanälen arbeiten und einen Antennenstecker haben
— Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-
Richtlinie 2014/53/EU enthält
Funkanlagen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks für Betriebsfunkanwendungen im Frequenzbereich 146,00 bis 172,15 MHz
[url]https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Technik/InverkehrbringenvonProdukten/Schnittstellenbeschreibungen/LandfunkLA/SSB_LA_NOE_037.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Antrag
https://www.bundesnetzagentur.de/Sh...e/Betriebsfunk.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Walter
[/URL]