Solange man die 500 mW ERP nicht überschreitet, sollte es auch keine Probleme geben, vermute ich mal. Und im Falle des Falles müsste die BNetzA nachweisen, dass man die überschritten hat.
73, Andy
Rein technisch hast du recht, aber: Freenet stört Kabelfernsehen, meistens wenn die Kabelanlage nicht richtig abgeschirmt ist (das interessiert aber meistens dann niemanden). Wenn ich mit meinen zugelassenen Freenet Funkgerät (500mw) mit original Antenne sende, dann ist RTL2 weg, bei jedem Fernseher im Haus (die anderen gehen noch; hier ist RLT2 in der Nähe des Freenet Bandes). Selbst wenn ich auf low schalte (hatte mal nachgemessen, es sind 300 mW) ist RTL2 immer noch gestört. Wohl gemerkt, mit zugelassenen Geräten ohne modifikation. Wenn die Störung auch beim direkten Nachbarn ist (was ich vermute), dann könnte es sein, dass er seinen Kabelanbieter anruft und dieser die BNetzA einschaltet.
Ich bin mir sicher, dass hier dann das Gerät auf die Einhaltung der EN 300 296 überprüft wird und zwar sehr genau. Soweit ich gehört hab, wird bei der EN 300 296 das gesamte Gerät mit Antenne geprüft. Wenn alles OK ist, dann braucht man nix zahlen, falls es probleme gibt und man selbst nichts modifiziert hat kann man an den Hersteller gehen (der hat ja für die CE Konformität unterschrieben).
Mit einer externen Antenne und selbst wenn es nur ERP 500mw sein sollte, hat man bei diesen "politischen Spielchen" verlohren. Der Kabelbetreiber wird weder unzureichende Schirmungen an seiner Anlage zugeben, noch seinen Kunden sagen "Pech gehabt, du musst besser Schirmen"... sondern er wird bei der BNetzA ordentlich druck machen und dann ist die externe Antenne ein gefundenes Fressen.
Egal ob 500mW , es wird vermutlich argumentiert, dass für die Anlage samt Antenne nicht nach CE Normen gemessen wurde.... egal was bei einer Messung rauskommen würde.. die Beweispflicht liegt dann wohl nicht bei der BNetzA oder Hersteller (der hat nicht für die externe Antenne unterschrieben).. sondern beim Nutzer der Funkanlage.
Bitte nicht unterschätzen: Der Kabelbetreiber schützt sich und seine zahlenden Kunden und hat genügend Anwälte... und die BNetzA hat keine Lust sich hier posivtiv für den Freenet Funker einzusetzen, warum auch