• Hallo - ab sofort gibt es hier eine neue Forensoftware - und die Registrierung klappt auch wieder. Die Installation ist frisch - daher seht mir nach, wenn noch nicht alles funktioniert und vielleicht manches noch fehlt. Das wird noch :) Gruß Markus Admin
  • Moin, ich weise nochmals darauf hin, dass ich alle Registrierungen MANUELL freischalte, da 99% der Anmeldeversuche von Spammern oder Robots versucht werden. Nachdem heute wieder ein User nicht warten konnte und mir gleich unterstellte, wir wollten ihn hier nicht haben, schreibe ich das nochmals und bitte um Beachtung. Ich habe hier aktuell gut zu tun und bin nicht immer im Forum unterwegs, es kann durchaus mal 2-3 Tage dauern, bis ich die (teilweise bis zu 100) Registrierungswünsche sortiere und freischalte. Das steht aber eigentlich auch im Text, den man bei der Registrierung lesen sollte und auch bestätigt.. Gruß Markus

Freenet-Verfügung 45/2025: Widerspruch einlegen!!!

DJ1NG

New member
Werte Kollegen,

die Zeit läuft langsam ab, und daher möchte ich Euch an dieser Stelle noch einmal inständig bitten: LEGT WIDERSPRUCH EIN gegen die Verfügung 45/2025.

Ich habe Euch entsprechende Musterdateien für den Widerspruch angehängt. Wer das Widerspruchsformular gerne hätte, der kann diese hier herunterladen:

https://deutschland-funkt.de/web/downlo ... -2025.docx
https://deutschland-funkt.de/web/downlo ... 5-2025.odt

Es wurde in einem anderen Thread viel und heiss diskutiert - warum oder warum nicht. Dieses Fass möchte ich hier gar nicht erst eröffnen.

Mein Widerspruch ist schon lange draussen - per Einwurfeinschreiben, so dass ich informiert wurde, wann dieser ankommt.

Ein Widerspruch ist Euer gutes Recht - und nur wer den Behörden widerspricht in ihrem Tuen, der kann auch eine Änderung erwarten.

Beste Grüße, Guido, DJ1NG
P.S.: JAAAAA ich bin Funkamateure - und JAAAA ich kämpfe dennoch für den Erhalt der alten Freenet-Regelung!
 

Anhänge

Werter " Kollege " Guido
Wer lange schläft verpasst den Zug , und der ist schon lange abgefahren ...............
Der Drops ist gelutscht und die Anhörung beendet und die Begründung und der Beschluß veröffentlicht ..................
Die sache ist Beschlossen und das ist auch gut so .
Du kämpfst für den Erhalt der bisherigen Freenet Regeln ??
Dann hast Du aber so gut wie alles verpasst und nicht legal gemacht .
Es wurde nichts verschlechtert sondern endlich genau präzisiert was schon immer verboten war .
Wie hast Du bloß deine Prüfung bestanden ................................Und dann auch noch die A
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch ist garnichts beschlossen.
Soll am 25.10.2025 in Kraft treten.
Von lange schlafen kann auch keine Rede sein.
Neue Verfügung ist erst seit 2 Wochen bekannt.

Wer Einspruch einlegen möchte sollte sich beeilen,geht als nur noch bis zum 25.07.2025.

Ps.
Was hat die Klasse A mit einem Einspruch gegen neue Freenet Regeln zu tun??.
Das kann auch ein Kanalarbeiter ,Flugzeugpilot oder Bäcker machen.

Walter
 
Walter, die Frist ist schon gegessen ….
Und
Es gab schon ein offiziellen Beschluss samt Erklärungen zu den Einsprüchen
Die dort eingegangen sind
Anschließend kam die Allgemeinverfügung.
Und diese gilt ab dem 1.10.2025
Was daran ist nicht zu verstehen .
Und das ist alles auf der Seite der BNetz zu lesen …
Der Drops ist gelutscht
Im Anhang nachzulesen….

Zur A sage ich nur ” lesen und verstehen sollte hier gegeben sein ” …
Die Pisa Studie zeigt zu oft anderes im Netz …..
 

Anhänge

  • 50318E9E-79D1-4B64-AD76-F418F52E58AB.jpeg
    50318E9E-79D1-4B64-AD76-F418F52E58AB.jpeg
    225,7 KB · Aufrufe: 14
Walter, die Frist ist schon gegessen ….
Und
Es gab schon ein offiziellen Beschluss samt Erklärungen zu den Einsprüchen
Die dort eingegangen sind
Anschließend kam die Allgemeinverfügung.
Und diese gilt ab dem 1.10.2025
Was daran ist nicht zu verstehen .
Und das ist alles auf der Seite der BNetz zu lesen …
Der Drops ist gelutscht
Im Anhang nachzulesen….
Trotzdem kann man doch Einspruch einlegen.
Ob die Mühe sich lohnt oder das wirklich was bringt ist eine andere Sache.


Zur A sage ich nur ” lesen und verstehen sollte hier gegeben sein ” …
Die Pisa Studie zeigt zu oft anderes im Netz …..
Intelligenz hat nichts mit der Rufzeichenklasse zu tun....
Es gibt Professoren die schaffen es nicht ein Loch in den Schnee zu pinkeln;-)

Walter
 
Im Endeffekt gibt es ja gar keine neuen Vorschriften, die alten Regeln wurden nur ergänzt, um Grauzonen zu verkleinern.

Vorschläge, Einwände usw. hätte man bei der Anhörung zum Entwurf des neuen Amtsblatt einreichen können, da kam wohl nicht wirklich viel (zwei Hersteller, zwei Händler, einige Privatpersonen).
 
Freenet-Funk nicht Inhalt der Amateurfunkprüfungen.
Freenet = Free bzw. freier funk ohne eine Prüfung abzulegen
Ausschließlich die 6 FM Kanäle plus die für Digital Betrieb und das auch streng reguliert….

Amateurfunk = Nur durch Prüfung zum Funkbetrieb auf den dafür berechtigten Frequenzen ..
Und dort wird auch gelehrt das man dort ( Freenet ) ausschließlich mit den dafür zugelassenen Geräten und den dortigen Regeln Betrieb machen darf .
Also nix mit Amateurfunkgeräten und Antennenlagen vom Amateurfunk …
 
Sonja, vielleicht liest #2 noch mal ..
Den Kontext hast nicht so recht mitbekommen ?
Wenn man etwas nun als Verschlechterung bezeichnet kennt bzw. kann man davon ausgehen das man sehr wohl die Regeln dort kennt .
Und wenn man den aktuellen Erlass kritisiert , sollte man schon lesen und verstehen können das sich hier extra anzumelden und für einen längst gegessenen Vorgang Werbung zu Machen halt zwecklos ist .
Das ganze ist eher dem ” klickt meine Seite an ” gedacht ….
Aber schön das auch Du dich extra auch für diesen Post angemeldet hast .
Den Te juckt es ja eh nicht 😉
Und hier ist auch kein Rechtschreibforum ….
 
Werter " Kollege " Guido
Wer lange schläft verpasst den Zug , und der ist schon lange abgefahren ...............
Der Drops ist gelutscht und die Anhörung beendet und die Begründung und der Beschluß veröffentlicht ..................
Die sache ist Beschlossen und das ist auch gut so .
Du kämpfst für den Erhalt der bisherigen Freenet Regeln ??
Dann hast Du aber so gut wie alles verpasst und nicht legal gemacht .
Es wurde nichts verschlechtert sondern endlich genau präzisiert was schon immer verboten war .
Wie hast Du bloß deine Prüfung bestanden ................................Und dann auch noch die A
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinzuteilung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur erhoben werden. Schröder, 225-8....... DER LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL.....Der Zug ist noch lange nicht abgefahren
 
Hallo zusammen,

da die Diskussion hier doch sehr emotional geführt wird, möchte ich ein kurzes Fazit und eine Klarstellung versuchen, basierend auf den von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Informationen und den hier geäußerten Punkten:
  • Der Zug ist noch nicht abgefahren! Entgegen mancher Annahme ist die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Verfügung 45/2025 einzulegen, noch nicht verstrichen. Die offizielle Frist hierfür ist der 25. Juli 2025. Wer also der Meinung ist, dass die neuen Regelungen eine Verschlechterung darstellen und Widerspruch einlegen möchte, hat dazu noch bis zu diesem Datum die Möglichkeit.
  • Inkrafttreten der Verfügung: Die Verfügung selbst tritt erst am 25. Oktober 2025 in Kraft. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln für den Freenet-Funk.
  • Präzisierung, nicht zwangsläufig Verschlechterung: Nach Informationen der Bundesnetzagentur, die auch hier im Thread genannt wurden, handelt es sich bei der Verfügung vorrangig um eine Präzisierung bestehender Regeln, um Grauzonen zu schließen. Ob dies in der Praxis eine gefühlte "Verschlechterung" darstellt, hängt sicherlich vom Einzelfall und der bisherigen Auslegung ab.
  • Widerspruch als Recht: Jeder hat das Recht, gegen behördliche Verfügungen Widerspruch einzulegen. Dies ist ein legitimer Weg, um Bedenken zu äußern.
Es ist wichtig, bei diesem Thema sachlich zu bleiben und sich auf die offiziellen Informationen der Bundesnetzagentur zu stützen. Die Musterdokumente für den Widerspruch, die Guido (DJ1NG) bereitgestellt hat, können für Interessierte hilfreich sein.

Lasst uns bitte weiterhin respektvoll miteinander umgehen, auch wenn die Meinungen auseinandergehen.

Uli
 
Hallo zusammen, bei mir kam heute die Reaktion mit §226 TKG für Kosten zum Widerspruch.
 

Anhänge

  • IMG-20250719-WA0021~2.jpg
    IMG-20250719-WA0021~2.jpg
    165,1 KB · Aufrufe: 33
Das ist eine Unverschämtheit !!!!!!! Bin davon überzeugt das dass nicht rechtens ist das man bei einem Wiederspruch zahlen soll.
 
Eigentlich ist ein Widerspruch gegen eine Verfügung nach dem Telekommunikationsgesetz gebührenfrei, da es sich ja um einen Verwaltungsakt handelt und keine Gerichtsgebühren anfallen.

Allerdings werden Gebühren für ein Vorfahren gemäß § 226 Telekommunikationsgesetz erhoben.

Ungerecht finde ich es ebenfalls.

Uli
 
  • Like
Reaktionen: XXX
Für einen Verwaltungsakt nach dem TKG dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Das wurde an anderen Stellen im Gesetz schon öfters bekannt gegeben.

Einzig für die Auslagen für eine evtl Überprüfung(Gutachten etc) können Kosten veranschlagt werden.
Da wird mit dem Wort "erfolglos" gedroht.
Die sog Auslagen(falls überhaupt nötig) müssen auf Heller und Pfennig von der Behörde dokumentiert werden.

Ps.
Im umgekehrten Falle(das wir mal was bemängeln) gelten andere Regeln!!

Leider gibt es für viele aktuelle Probleme mit Störungen der Funkelektronik viel zu hohe(oder überhaupt keine) Grenzwerte.
Denke da an PLC im Haushalt und die Regler bei Photovoltaik und auch die elektronischen Stromzähler.
Trotz Messungen von Amateurfunkern mit den dafür geeigneten Messgeräten wird das von der BnetzA ignoriert.
Denen interessieren nur die zugelassenen Grenzwerte im Leerlauf und nicht bei Vollbelastung.
Diese Werte sind 3 -5 mal höher!!!

Geld regiert die Welt!!

Walter
 
Mal ganz ehrlich...:
- Repeater waren im Freenet nie legal, ebenso wie Gateways
- Die Verwendung von Amateurfunkgeräten im Freenet war nie legal
- Die Verwendung von Antennen mit Gewinn war nie legal.

Auf den wenigen Kanälen waren in der nordhessischen Großstadt 2 Gateways (von denen eines unglücklicherweise in die Leitstelle der Verkehrsbetriebe einstrahlte), 1 halbwegs funktionierende Lokalrunde (die ständig umschalten durfte, weil irgendwo immer "DX" aus dem nahen hessischen Bergland mit S9+ einfiel, gehört wurde man von solchen DX-Stationen dann höchstens zufällig oder wenn man selbst auch die Leistung obszön erhöhte - und je nach Stadtteil die meist vergeblichen Versuche semiprofessioneller Nutzer, ihren Fahrradkurier zu erreichen (man hörte in der Innenstadt die "Basis" unverschämt stark, aber der ausgesendete CTCSS war nicht der, den die für die Gegenrichtung verwendeten). Auch in der normalen Ortsrunde waren einige mit der X200NA und 10W+ unterwegs - wenns geht noch von erhöhtem Standort. Wurden von jedem gehört und hatten selber die Rausche auf fast Vollanschlag...

Kurzum: Es nahm tatsächlich überhand. Die "normalen" Funker wurden von den Platzhirschen und Haien gnadenlos weggebügelt, oft nicht einmal gehört. Eine Gleichberechtigung gab es nicht mal mehr im Ansatz. Durch die wenigen Kanäle konnte man sich nicht mal aus dem Weg gehen, der ein oder andere streute seine Nebenaussendungen weit über das schmale Band hinaus - damit waren natürlich in dessen relativer Nähe alle Kanäle dicht und nur noch im absoluten Nahbereich nutzbar. Schon die Verbindung über 1 km im Schrebergartengelände war da manchmal Glückssache.

Das Einzige was ich mir wünsche ist die Duldung kleiner Magnetfußantennen ohne Gewinn im Kfz-Betrieb, damit man aus dem faradayschen Käfig rauskommt. Das könnte man über "abgesetzte Antennen dürfen nur einen Gewinn von bis zu 2.15 dBi / 0 dBd aufweisen, die Länge des Antennenkabels darf max. 3m betragen, Kabelverluste dürfen nicht auf die EIRP angerechnet werden" regulieren.
 
Das Einzige was ich mir wünsche ist die Duldung kleiner Magnetfußantennen ohne Gewinn im Kfz-Betrieb, damit man aus dem faradayschen Käfig rauskommt.
Da kannste dann aber auch gleich beim traditionellen CB Funk bleiben. Ansonsten gebe ich dir vollkommen recht. Das Problem waren allerdings nie irgendwelche, sagen wir mal, alternativen Geräte, sondern Nutzer, welche sie voll ausgereizt haben. Eine X50 auf 'm Dach und mit einer Afu Kiste volle Pulle herumheizen, kommt halt nicht gut an. Und ich bin da auch vollkommen ehrlich. Ich selbst betreibe hier zwei Baofeng UV5R Plus. Jeder weiß auch was die können. Allerdings nur mit einer Nagoya Stummelantenne aus Markus Shop und mit der geringst möglichen Leistung. Diese Kombination ist aber auch nur dem Umstand geschuldet, weil zu dem Zeitpunkt, als ich die Dinger angeschafft habe, keine legalen Freenet/PMR Kombis erhältlich waren.
 
Zurück
Oben