Husky
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Für Freenet neue aktualisierte Regelungen .
Diese waren zwar schon immer so , sie sind nur jetzt genauer detailliert erklärt worden .
Nachlesbar im Amtsblatt 21 der BNA ....
Erklärung dazu :
Änderung der Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz–149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten Im Amtsblatt Nr. 9/2019 vom 15.05.2019 hat die Bundesnetzagentur die Verfügung 60/2019 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz–149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten“ veröffentlicht.
Diese Verfügung enthält Regelungen zur Anwendung des Frequenzbereiches 149,01875 MHz–149,11875 MHz für die Benutzung durch die Allgemeinheit für nichtöffentliche Funkanwendungen mit Handsprechfunkgeräten für Sprachkommunikation.
Diese Allgemeinzuteilung soll dahingehend geändert werden, dass künftig ausschließlich der Einsatz von Handsprechfunkgeräten mit integrierten Antennen oder Wechselantennen gestattet ist.
Die Nutzung der Handsprechfunkgeräte ist zudem nur im Peer-To-Peer Betrieb und folglich mit geringer Reichweite zulässig.
Sie dürfen weder als Teil eines Infrastrukturnetzes (z. B. Internetanbindung) noch als Repeater oder Relais verwendet werden.
Diese waren zwar schon immer so , sie sind nur jetzt genauer detailliert erklärt worden .
Nachlesbar im Amtsblatt 21 der BNA ....
Erklärung dazu :
Änderung der Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz–149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten Im Amtsblatt Nr. 9/2019 vom 15.05.2019 hat die Bundesnetzagentur die Verfügung 60/2019 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz–149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten“ veröffentlicht.
Diese Verfügung enthält Regelungen zur Anwendung des Frequenzbereiches 149,01875 MHz–149,11875 MHz für die Benutzung durch die Allgemeinheit für nichtöffentliche Funkanwendungen mit Handsprechfunkgeräten für Sprachkommunikation.
Diese Allgemeinzuteilung soll dahingehend geändert werden, dass künftig ausschließlich der Einsatz von Handsprechfunkgeräten mit integrierten Antennen oder Wechselantennen gestattet ist.
Die Nutzung der Handsprechfunkgeräte ist zudem nur im Peer-To-Peer Betrieb und folglich mit geringer Reichweite zulässig.
Sie dürfen weder als Teil eines Infrastrukturnetzes (z. B. Internetanbindung) noch als Repeater oder Relais verwendet werden.
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