Ganz einfach.
Wer als Privatkunde gekaufte Geräte modifiziert, begeht dadurch
maximal eine Ordnungswidrigkeit. Wenn man ihn mit den modifizierten
Geräten erwischt, zahlt er maximal eine bestimmte Strafe.
Wenn ich als Händler an Geräten herumbastle und diese umgebaut
verkaufe, dann ist nich mehr Alan der Hersteller, sondern eben ich
als Händler.
Da man dann rechtlich als Hersteller/Inverkehrbringer des Artikels
gilt, muß man auch dafür Sorge tragen, das der Artikel CE-konform
ist, und man muß auch eine WEEE-Registrierungsnummer haben, da
man ja "Ware zum Verkauf herstellt". Für kleine Händler ist diese
Bürokratie extrem kostenintensiv und damit nicht lohnenswert.
Falls er jetzt also an einen falschen Kunden gerät oder die BNetzA
den Anwender erwischt und dieser darauf verweist, das er das Gerät
so umgebaut gekauft hat, wird nicht nur der Kunde, sondern auch der
Verkäufer Probleme bekommen. Der Verkäufer dann gleich mehrfach,
von der BNetzA, von der Stiftung EAR usw. usw....
Daher mutig
Wo kein Kläger, da kein Richter. Klar. Aber wenn es einmal schiefgeht,
dann kann man ein Jahr umsonst arbeiten. Mindestens.
Daher biete z.B. ich keinen Umbauservice für Funkgeräte mehr an.