• Hallo - ab sofort gibt es hier eine neue Forensoftware - und die Registrierung klappt auch wieder. Die Installation ist frisch - daher seht mir nach, wenn noch nicht alles funktioniert und vielleicht manches noch fehlt. Das wird noch :) Gruß Markus Admin
  • Moin, ich weise nochmals darauf hin, dass ich alle Registrierungen MANUELL freischalte, da 99% der Anmeldeversuche von Spammern oder Robots versucht werden. Nachdem heute wieder ein User nicht warten konnte und mir gleich unterstellte, wir wollten ihn hier nicht haben, schreibe ich das nochmals und bitte um Beachtung. Ich habe hier aktuell gut zu tun und bin nicht immer im Forum unterwegs, es kann durchaus mal 2-3 Tage dauern, bis ich die (teilweise bis zu 100) Registrierungswünsche sortiere und freischalte. Das steht aber eigentlich auch im Text, den man bei der Registrierung lesen sollte und auch bestätigt.. Gruß Markus

Vertriebsverbot USA Baofeng UV-5R - Info von RA Michael Riedel

A

Admin

Guest
Marktaufsicht

FCC verhängt Vertriebsverbot gegen BAOFENG UV-5R
Written by Michael Riedel, 11.08.2018

Durch Anordnung gegen einen Grosshändler mit Sitz in Texas hat die Federal Communications Commission (FCC) am 1. August 2018 den Vertrieb und das weitere Anbieten im Internet des Funkgerätes BAOFENG UV-5R untersagt. Die Entscheidung beruht auf Erkenntnissen der Behörde aus dem Jahre 2013. Danach sollen mit dem Gerät entgegen der vorangegangenen Authorisierung und Zertifizierung durch die Behörde ohne Weiteres Aussendungen auf für die Nutzung eingeschränkten Frequenzen des Flug- und Satellitenfunks zwischen 136 MHz und 157 MHz möglich sein. Auch soll das Gerät entgegen der Zertifizierung für eine Ausgangsleistung von 1.78 Watt ausweislich der Bedienungsanleitung mit 4 Watt arbeiten können. Der Händler hatte in dem Verfahren den Vorwurf der Nutzungsmöglichkeit von eingeschränkten Frequenzen bereits eingeräumt und erklärt, dass das Gerät zukünftig nur noch Aussendungen in dem Frequenzbereich 145-155 MHz und 400-520 MHz vornehmen können soll. Die Fähigkeit des Produktes, mit einer Ausgangsleistung von 4 Watt arbeiten zu können, bestreitet er. Dem Händler wurde aufgegeben, sich binnen 30 Tagen zu erklären und die Mängel zu beseitigen. Für den Fall des weiteren nicht authorisierten Vertriebes wurden ein Zwangsgeld von 19.639 Dollar pro Tag und weitere Sanktionen angedroht.

Quelle: FCC Citation and Order - 1. August 2018 - File DA/FCC #DA-18-801, in: www.fcc.gov

Anmerkung: Der Marktaufsicht der Bundesnetzagentur ist das Verfahren von Amts wegen bekannt. Aufgrund der Verknüpfungen zwischen den Pflichten der Warenakteure zur Einhaltung der grundlegenden Anforderungen bei Funkanlagen in den Bestimmungen des Funkanlagengesetzes (FuAG), der Europäischen Richtlinie 2014/53/EU (RED) und der Nutzung von Frequenzen unter bestimmten Bedingungen durch den Verbraucher nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wird in den Fachkreises schon länger diskutiert, ob ein Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr besteht.
Damit stellt sich auch die Frage, ob Modifikationen (MARS Mods) durch den Endverbraucher oder Dritte mit dem Gesetz vereinbar sind. Eine europäische Harmonisierung der Frequenzen des Amateurfunkdienstes mit einem erleichterten und diskriminierungsfreien Zugang zur Teilnahme am Amateurfunkdienst - beispielsweise durch Beibringung eines Befähigungsnachweises anstelle der behördlichen Lizenzprüfung, beschränkt auf die Verwendung von kommerziell gefertigten Funkanlagen mit dem CE Kennzeichen - sowie eine vollständige Freigabe der Frequenzen 26 MHz bis 28 MHz für die Funkanwendung CB-Funk unter Verwendung von Funkanlagen mit dem CE-Kennzeichen mit einer Ausgangsleistung bis zu 100 Watt, würde die Anforderungen an Hersteller von Funkanlagen vereinfachen und der Verwirklichung des freien Warenverkehrs genauso dienen, wie auch der Verwirklichung des Grundrechts der Kommunikationsfreiheit.

Quelle:
https://lawfactory.de/news2.html#section
 
Moinsen,

vielen lieben Dank an Markus für das Einstellen der Meldung mit Verweis per link.

In meinen Augen hat gerade der letzte Absatz mit den Bezeichnungen Befähigungsnachweisen statt Lizenzprüfung und die Freigabe 26 bis 30 Mhz besondere Sprengkraft. Aber bis gesamt Europa sich hier in welcher Form auch immer einigen werden geht noch viel Zeit ins Land.
Übrigens, mit der FCC sollte man sich nicht anlegen, haben die einen auf den Schirm hat man nicht viel zu lachen.

Grüße,

Hans
 
Die Amis mal wieder. :roll:

Diese von Drogen, Zivilwaffen und schießwütigen Bullen nur so strotzende Nation ist zutiefst krank. Eine ganze Nation bringt sich kollektiv um, aber so ein paar pissige Chinaböller gefährden die Sicherheit. Alles klar.

Würde mich garnicht wundern, wenn der wahre Hintergrund der derzeitige Handelsstreit mit den Chinesen ist.
 
Das Problem in den USA sind wie in Deutschland auch die illegalen Schusswaffen, nicht die legalen, die sind nicht deliktrelevant (Quelle: BKA)
Am Wochenende vor einer Woche wurden in Chicago 60 Menschen angeschossen, 9 davon starben. So ist das dort fast jedes we.
An der Zahl sieht man, dass vermeintlich schiesswütige Bullen auch hier nicht das Problem sind. Dort bekriegen sich ausnahmslos Afro amerikanische Gangs.

Aber vielleicht hast Du für deine Thesen ja Belege.

Viele Grüße

Kid
 
Zurück
Oben