• Hallo - ab sofort gibt es hier eine neue Forensoftware - und die Registrierung klappt auch wieder. Die Installation ist frisch - daher seht mir nach, wenn noch nicht alles funktioniert und vielleicht manches noch fehlt. Das wird noch :) Gruß Markus Admin
  • Moin, ich weise nochmals darauf hin, dass ich alle Registrierungen MANUELL freischalte, da 99% der Anmeldeversuche von Spammern oder Robots versucht werden. Nachdem heute wieder ein User nicht warten konnte und mir gleich unterstellte, wir wollten ihn hier nicht haben, schreibe ich das nochmals und bitte um Beachtung. Ich habe hier aktuell gut zu tun und bin nicht immer im Forum unterwegs, es kann durchaus mal 2-3 Tage dauern, bis ich die (teilweise bis zu 100) Registrierungswünsche sortiere und freischalte. Das steht aber eigentlich auch im Text, den man bei der Registrierung lesen sollte und auch bestätigt.. Gruß Markus

Betriebsfunkgeräte

B

b05tom

Guest
Ich habe zwar gesehen das es die Rubrik Betriebsfunk schon gibt, aber ich habe nicht das gefunden was mich daran interessiert. Auf der Shopseite werden unter Betriebsfunk 9 Geräte vorgestellt. Wie zum Beispiel das Team Tecom X5 UHF Com. So wie ich den Beschreibungen entnommen habe, sind diese Geräte anmelde und gebührenpflichtig. Nun habe ich einige Fragen.

-Die Geräte sind bei der Bundesnetzagentur anzumelden, gibt es dort ein spezielles Formular und mit welchen Kosten hätte man monatlich/jährlich zu rechnen.
-Darf ich als Privatperson ein Gerät erwerben und es betreiben oder muss ich ein Gewerbe vorlegen.
-Ist es erforderlich für die Inbetriebnahme eine Lizenz zu erwerben, wie beim Amateurfunk und wenn ja welche.
-Braucht man für den Betrieb eine Feststation, mit der man die Mobilgeräte anfunken kann oder kann man zwischen zwei Mobilgeräten auch eine Funkverbindung herstellen.
-Welche Fläche kann man mit diesen Geräten abdecken bzw. welche Reichweite haben diese Geräte.
-Welches dieser Geräte die im Shop angeboten werden, kann man empfehlen.

55 73 b05tom
 
-Die Geräte sind bei der Bundesnetzagentur anzumelden, gibt es dort ein spezielles Formular und mit welchen Kosten hätte man monatlich/jährlich zu rechnen.

https://www.google.de/url?sa=t&rct=...tionFile&v=4&usg=AOvVaw0AMhNVNMMYzAi-1TnYU7nJ

-Darf ich als Privatperson ein Gerät erwerben und es betreiben oder muss ich ein Gewerbe vorlegen.
Ein Gewerbe ist nicht nötig.

-Ist es erforderlich für die Inbetriebnahme eine Lizenz zu erwerben, wie beim Amateurfunk und wenn ja welche.

Nein eine Lizens ist nicht nötig,aber ein See Spechfunkzeugnis ist nötig in Häfen,Binnenschifffahrt,Rheinlinien etc.
Dafür gibt es ein extra Formular
http://www.sprechfunkzeugnisse.net/infos.html
https://www.boot.de/cgi-bin/md_boot...rieben.html?oid=16641&lang=1&ticket=g_u_e_s_t

-Braucht man für den Betrieb eine Feststation, mit der man die Mobilgeräte anfunken kann oder kann man zwischen zwei Mobilgeräten auch eine Funkverbindung herstellen.
Beides ist möglich,sowie als auch.
Wird in dem Anmeldeformular nach gefragt

-Welche Fläche kann man mit diesen Geräten abdecken bzw. welche Reichweite haben diese Geräte.
Mit Handfunkgeräten etwas mehr Reichweite als mit den bekannten PMR Geräten(haben mehr Leistung und es können andere Antennen genutzt werden).

-Welches dieser Geräte die im Shop angeboten werden, kann man empfehlen.

Kommt auf den Frequenzbereich an.
Frage doch mal den Shop Betreiber,der kann Dir sagen welche Geräte am meisten verkauft wurden.
Meine Betriebsfunkzeit war noch in der NI/CD Zeit(Motorola,Bosch etc.)
Geräte konnte man zur Not auch als Waffe für Selbstverteidigung nehmen!!!

Walter
 
Danke für die schnelle Beantwortung der Fragen.
Weißt Du was für Kosten bei der Bundesnetzagentur anfallen, für die Anmeldung der Geräte.

55 73 b05tom
 
Die Gebührenordnung legt 130 € Anmeldegebühren je Funknetz sowie etwa 1,25 bis 15,00 € je Funkgerät fest.
Die Gebühren sind also nicht abhängig von der Anzahl der genehmigten Funkkanäle, sondern nur von der Anzahl der angemeldeten Geräte.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nur die tatsächlichen Kosten, die mit der Frequenzzuteilung und Überwachung zusammenhängen,
auf die Funkteilnehmer umzulegen sind.
Die Gebühren werden jährlich neu errechnet.In Deutschland gibt es im Landfunk nur Zulassungen in 20 kHz Kanabandbreite.

Gibt auch Befreiungen!
http://www.gesetze-im-internet.de/fgebv/__2.html

Hier noch das Wichtigste beim Betriebsfunk
Erteilung eines Kanals für den Betriebsfunk

Das Funknetz eines Betriebsfunks ist aus einer ortsfesten Funkanlage und mehreren mobilen Funkstellen aufgebaut.
Dies können sowohl Fahrzeugfunkanlagen als auch Handfunkgeräte sein.
Die Bundesnetzagentur genehmigt pro Betriebsfunknetz einen Versorgungsbereich mit einem Radius zwischen 10 und 19 Kilometern.
Pro Kanal sind maximal 100 Funkgeräte zugelassen.
Der Kanal, also die Frequenz, wird dem Unternehmen von der Bundesnetzagentur zugeteilt.
In der Genehmigung werden neben der zugeteilten Betriebsfrequenz auch die Antennenhöhe,
die Art der Antenne und die abgestrahlte Sendeleistung verbindlich festgelegt.
Zusätzlich wird eine verpflichtende Vorgabe hinsichtlich des Standorts der ortsfesten Funkanlage getroffen.

Die Zuteilung der Frequenzen erfolgt nach dem sogenannten Rautenplan, der für ganz Deutschland gilt.
Die gesamte Landkarte Deutschlands wird mit diesem in Kleinrauten gegliedert, die wiederum insgesamt neun Großrauten bilden.
Jede dieser Großrauten entspricht einem Frequenzgebiet, auf das alle zur Verfügung stehenden Frequenzen aufgeteilt werden.
Sich wiederholende Frequenzen besitzen dank dieser Aufteilung eine größtmögliche geografische Entfernung,
sodass eine Überlagerung einzelner Frequenzen nahezu ausgeschlossen ist.

Da im Betriebsfunk nur eine begrenzte Anzahl an Funkfrequenzen zur Verfügung steht, erfolgt oft die Vergabe von Frequenzen,
die mit anderen Genehmigungsinhabern gemeinschaftlich genutzt werden müssen.
Eingehalten wird dabei die Maximalzahl von 100 Funkgeräten je Kanal und Kleinraute nach dem Rautenplan.
Dennoch kann dieses Vergabeverfahren dazu führen, dass fremde Gespräche an den eigenen Geräten eingehen.
Um dies zu verhindern, gibt es eine Reihe von Methoden, wie beispielsweise das 5-Ton-Folge-Verfahren.
Mithilfe solcher Methoden können Fremde ausgesperrt werden, sodass nur die eigenen Geräte abgehört werden können.

Ausnahme: geografisch festgelegtes Funkgebiet für nicht ortsgebundene Funkanlagen

Bei einem Funkgerät, das keine Feststation besitzt, muss eine Wanderfrequenz beantragt werden.
Diese wird dann für ein geografisches Gebiet genehmigt wie zum Beispiel für die gesamte Stadt Frankfurt am Main oder die Region Bayerischer Wald.

Diese Möglichkeit wird hauptsächlich von Bauarbeiten mit Wanderbaustellen genutzt.
Teilweise ist der Funk in diesen Frequenzen aber schwierig, da sie aufgrund ihrer zahlenmäßigen Beschränktheit überlaufen sind.

Auch wenn Sie ein Handfunkgerät besitzen, das in den meisten Fällen keine Feststation besitzt,
kann eine Frequenz aus dem geografischen Bereich verliehen werden.
Diese muss ebenfalls bei der Bundesnetzagentur beantragt werden.

Kosten und Gebühren für den Betriebsfunk

Prinzipiell sind alle Gebühren genau festgelegt, sodass es zu keinen versteckten Kosten bei der Nutzung des Betriebsfunks kommen kann.
Selbstverständlich ist der Funkspruch selbst kostenfrei. Dennoch verlangt die Bundesnetzagentur eine Anmeldegebühr.
Zusätzlich fallen Anmeldegebühren für jedes zu registrierende Funkgerät an.
Diese sind abhängig von der Anzahl der genehmigten Geräte.

Jene Gebühren sind keine Fixkosten, sondern werden jährlich neu errechnet.
Dies ergibt sich aus der Vorgabe des Gesetzgebers, die besagt,
dass nur die tatsächlich entstehenden Kosten der Frequenzzuteilung und Überwachung auf die Funkteilnehmer umzulegen sind.


Walter
 
Hallo b05tom.

Ich muss Walters Aussage in zwei Punkten widersprechen.

Ein Gewerbe ist nicht nötig.

Das ist nicht ganz korrekt. Zwar muss man nicht zwingend ein Gewerbe betreiben um eine Frequenzzuteilung zu erhalten, man muss aber Bedarfsträger sein. Und das ist eine Einzelperson als Privatman/Hobbyfunker etc. in der Regel wohl nicht. Siehe hier: https://www.bundesnetzagentur.de/Sh...hriften/VVnömL.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Mit Handfunkgeräten etwas mehr Reichweite als mit den bekannten PMR Geräten(haben mehr Leistung und es können andere Antennen genutzt werden).

Ich habe eine entsprechende Frequenzzuteilung für unseren Verein. Mit unseren Handfunkgeräte (Motorola) schaffen wir bei den erlaubten 2,5 Watt locker größere Strecken (zum Teil mehrere Kilometer) als mit zugelassenen 500mW PMR Funkgeräten. Man muss eben schon etwas Geld für gute Funkgeräte ausgeben und diese beim Händler seines Vertrauens abgleichen lassen.
 
Auch als Einzelperson kann man Bedarfsträger sein.
Gibt ja nicht nur Sprechfunk....
Aber das ist Bärenzankerei.

Ich geh in die Sonne..

Walter
 
Dachte es geht um Betriebsfunk.
Wir haben hier auch so einige Geräte stehen die lediglich Daten senden.
Ist auch Betriebsfunk.
Aber wie gesagt Bären zanken.....

Mal schaun ob ich noch irgends meine Pappnase finde.
Spaziergang...

Walter
 
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