Weil es schon einige Firmen hier probiert hatten und alle eine Absage bekommen haben.
Das betraf nicht nur Baofeng Geräte!
Wenn man die Geräte technisch kennt erklärt sich das von alleine das es dafür gute Gründe gibt.
Mit technischen Unterlagen dazu kann ich nicht dienen weil ich zu faul zum Suchen bin....
Geben wird es die Papiere bestimmt(BNetzA mal anrufen und fragen)
Ps
Sicherheitstechnische Aufgaben und Billigunkgeräte aus China passt nicht,
dafür braucht man keine Bestätigung einer Behörde.
Walter
Ja, tut mir wahnsinnig leid Walter, aber wenn Du Deine Aussagen nicht belegen kannst und meinst Du wärst zu faul zum Suchen,
dann kann ich Deine Ausführungen nur als "Dummschwätzerei" einstufen.
mfG Michael
Schon wieder so ein "problembehafteter Zeitgenosse".
Es gibt verschieden Arten von Betriebsfunk,
üerall sind die technischen Parameter etwas anders!
Betriebsfunk für Sprach- und Datenübertragung
Betriebsfunk für Personenrufe (Personenruffunk)
Betriebsfunk für Sprach- und Datenübertragung auf Grundstücken (Grundstückssprechfunk)
Betriebsfunk für Fernwirkzwecke (Fernwirkfunk)
Betriebsfunk für Führungszwecke (Führungsfunk)
Hier kannst die Zentren sehen wo man Betriebsfunk beantragen kann
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=5
Hier die technischen Parameter die auf den Freqquenzen eingehalten werden müssen
Für dich ist ab Seite 110 relevant
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=8
Hier die Rasteränderunmgen von 2018
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=4
Änderung der Kanalbandbreite
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=1
Antragsverfahren und allgemeine Informationen
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Antr%C3%A4ge/B%C3%BCndelfunk.pdf;jsessionid=DBE26BB2A0E6A5B9253 B5003DBC971B4?__blob=publicationFile&v=2
Walter
Geändert von Wasserbueffel (25.03.2019 um 12:26 Uhr)
Hier noch ein paar "Papierchen"
Für eine Konformitätsvermutung dürfen ausschließlich die Versionen der Harmonisierten Europäi-
schen Normen herangezogen werden, die in der aktuellen Liste der harmonisierten Normen im
Rahmen der Richtlinien 1999/5/EG und 2014/53/EU aufgeführt werden und von der Europäischen
Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden.
• Frequenzplan gemäß § 54 TKG über die Aufteilung des Frequenzbereichs von 0 kHz bis
3000 GHz auf die Frequenznutzungen sowie über die Festlegungen für diese Frequenznut-
zungen der Bundesnetzagentur, Ausgabe April 2016
• Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk
(VVnömL) vom 21. November 2016
• Vollzugsordnung für den Funkdienst 1 (VO Funk), Ausgabe 2016,
Internationale Fernmelde-Union (ITU), Genf
(Règlement des radiocommunications, Édition de 2016, Union internationale des télécom-
munications (UIT), Genève)
• EN 300 086, Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte mit einem eingebauten oder externen
HF-Steckverbinder, die hauptsächlich für analoge Sprachübertragung ausgelegt sind —
Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie
2014/53/EU enthält
• EN 300 113, Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte, die für die Übertragung von Daten
(und/oder Sprache) mit konstanter oder nicht konstanter Hüllkurvenmodulation ausgelegt
sind und einen Antennenstecker haben — Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforde-
rungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält
• EN 300 219, Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte, die Signale zum Auslösen einer be-
stimmten Reaktion im Empfänger aussenden — Harmonisierte EN, die die wesentlichen
Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält
• EN 300 296, Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte, die eingebaute Antennen verwenden
und hauptsächlich für analoge Sprachübertragung ausgelegt sind — Harmonisierte EN, die
die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält
• EN 300 341, Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte mit eingebauter Antenne, die Signale
zur Initialisierung einer spezifischen Antwort im Empfänger senden — Harmonisierte EN,
die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU enthält
• EN 300 390, Mobiler Landfunkdienst — Funkgeräte, die für die Übertragung von Daten
(und Sprache) ausgelegt sind und eine eingebaute Antenne verwenden — Harmonisierte
EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-Richtlinie 2014/53/EU
enthält
• EN 300 471-2, Electromagnetic Compatibility and Radio spectrum Matters (ERM); Land
Mobile Service; Rules for Access and the Sharing of common used channels by equipment
complying with EN 300 113; Part 2: Harmonized EN covering essential requirements under
article 3.2 of the R&TTE Directive
• EN 301 166, Funkgeräte zur analogen und/oder digitalen Kommunikation (Sprache
und/oder Daten), die auf Schmalbandkanälen arbeiten und einen Antennenstecker haben
— Harmonisierte EN, die die wesentlichen Anforderungen nach Artikel 3.2 der EU-
Richtlinie 2014/53/EU enthält
Funkanlagen des nichtöffentlichen mobilen Landfunks für Betriebsfunkanwendungen im Frequenzbereich 146,00 bis 172,15 MHz
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=2
Antrag
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=4
Walter
Die Probleme verursachst ja wohl Du "Zeitgenosse" indem Du hier irgendwelche Unsinn von Dir gibst den Du nicht belegen kannst.
Du bist nicht einmal in der Lage ein paar Zeilen zu erbringen, welche Deine ursprüngliche Aussage aus dem Beitrag #8 belegen könnten.
Mir einen Haufen Müll vor die Beine zu knallen, wovon kaum etwas das Thema betrifft und ich mir nun das Passende heraussuchen soll
zeugt nicht von großer Intelligenz.
...ist mir aber letztendlich auch sowas von egal.
Ich wollte ursprünglich nur dem Kollegen eine Antwort auf seine Anfrage geben, was Du scheinbar nicht konntest.
Dir war es wie immer nur möglich Deinen Senf dazu abzugeben.
Übe Dich eventuell mal ab und zu in Zurückhaltung und Allen ist mehr damit geholfen!
...und tschüß
Weis nicht wer hier Probleme verursacht.
Wenn Dir mein Senf nicht passt dann ignoriere es doch einfach und bezeichne Niemanden als Dummschwätzer.
Hier noch was zum Lesen,da wird auch klar warum ein Alinco oder Baofeng keine Betriebsfunkgerätezulassung bekommt.
Betriebsfunkgeräte müssen mindestens einen dieser Standards erfüllen:
ETSI EN 300 086-2
ETSI EN 300 113-2
ETSI EN 300 219-2
ETSI EN 300 296-2
ETSI EN 300 341-2
ETSI EN 300 390-2
ETSI EN 300 471-2
ETSIEN301166-2
Es dürfen vom Nutzer keine Änderungen der Sendeleistung bzw Frequenz sowie des Hubes vorgenommen werden.
Ein Gerät mit VFO ist im Betriebsfunk unzulässig, auch wenn dieses einen Kanalspeicher besitzt.
Des weiteren sind Vorschriften zu den Verwendeten Materialien einzuhalten, z.B. ROHS und WEEE ElektroG.
Die neue europäische Betriebszulassungsrichtlinie für Funk-
geräte RED erhöht ab Mitte 2016 die Anforderungen an Funk-
geräte aller Art bezüglich ihrer spektralen Effizienz.
Hier findet man in der alten Richtlinie die For-
derung an ein Funkgerät, dass es einerseits nur das erlaubte
Spektrum nutzen darf, andererseits Störungen anderer Fre-
quenzbänder vermeiden soll. Die Umsetzung dieser Forde-
rung wurde im Wesentlichen durch die Spezifikation von
technischen Anforderungen an den Sendeteil der Funkgeräte
gewährleistet. Reine Funk- und Rundfunkempfänger waren
von der Regulierung ausgenommen.
In der neuen RED-Richtlinie wurde nun genau dieser Arti-
kel 3.2 um eine unscheinbare, aber entscheidende Forde-
rung erweitert: Das Funkgerät soll das verfügbare Spektrum
auch effizient nutzen, eine Konsequenz aus der zunehmenden
wirtschaftlichen Bedeutung von Funkspektren. Die Direktive
bezieht nun explizit auch die Empfangsteile der Funkgeräte
sowie reine Empfänger mit ein und verlangt ihnen eine Min-
destqualität in puncto Störunempfindlichkeit ab, die mess-
technisch nachzuweisen ist.
Die typischerweise zu prüfenden Parameter der Sender und
Empfänger in Funkgeräten sind in der ETSI-Empfehlung
EG 201 399 aufgeführt,
Wer in Europa funken will, muss sich an die entsprechenden
europäischen Betriebszulassungsrichtlinien halten. Diese ent-
stehen in enger Zusammenarbeit zwischen der Europäischen
Kommission als Instanz der politischen Willensbildung, den
europäischen Regulierungsbehörden ECC und CEPT, also den
Hütern des immer wertvoller werdenden Frequenzspektrums,
sowie dem europäischen Standardisierungsinstitut für Tele-
kommunikation ETSI . Die Richtlinien enthalten neben
allgemeinen Forderungen wie „nicht gesundheitsschädlich“
oder „umweltverträglich“ auch grundlegende funktechnische
Anforderungen. So müssen alle Funkgeräte im Normalbetrieb
und unter den vom Hersteller spezifizierten Betriebsbedin-
gungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, usw.) die
sogenannten „essential requirements“ gemäß der Richtlinie
einhalten. Der Nachweis der Konformität ist vom Hersteller
bzw. Betreiber als Voraussetzung für die Betriebs- und damit
Marktzulassung zu erbringen, z. B. durch Vorlage eines Mess-
protokolls, das bei einem zertifizierten Testlabor mit validier-
ter Messeinrichtung – beispielsweise von Rohde & Schwarz –
erstellt wurde. Technische Details zu den verschiedenen Funk-
anwendungen und betroffenen Frequenzspektren werden bei
der ETSI in „harmonisierten Normen“ (harmonized standards)
spezifiziert, inkl. möglicher Messmethoden zum Nachweis der
Konformität. Diese harmonisierten Normen treten dann nach
eingehender Prüfung durch die Regulierungsbehörden als
europäische Norm (EN, European Norm) in Kraft.
Sender
(gemäß alter (R&TTE) und neuer (RED) Richtlinie)
Frequenzgenauigkeit und -stabilität
Sendeleistung
Nachbarkanalleistung
Nebenaussendungen
Intermodulationsunterdrückung
Einschwingverhalten
Modulationsqualität
Tastgrad
Empfänger
(gemäß neuer Richtlinie (RED))
Empfängerdynamik und -empfindlichkeit
Gleichkanalstörunterdrückung
Nachbarkanalstörunterdrückung
Nebenempfangsdämpfung
Intermodulationsunterdrückung
Blocking / Desensibilisierung
Nebenaussendungen
Mehrwegeempfindlichkeit
Walter
Moin Walter,
Es ist wirklich Bezeichnend das du dir für so einen streitsüchtigen Heini die Arbeit machst und sämtliche Amtsblattverfügungen raussuchst um dann feststellen zu müssen das bei diesem Vogel nichts verstanden wird.
Lass dich nicht ärgern, dies müssen wir beide wohl zum nächsten Spieltag.
Grüße sendet,
Hans
Dass man keine Afu Geräte als Betriebsfunk nutzen darf, wird meines Wissens nach sogar als Frage in der Afu Prüfung behandelt. Micha.
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