• Hallo - ab sofort gibt es hier eine neue Forensoftware - und die Registrierung klappt auch wieder. Die Installation ist frisch - daher seht mir nach, wenn noch nicht alles funktioniert und vielleicht manches noch fehlt. Das wird noch :) Gruß Markus Admin
  • Moin, ich weise nochmals darauf hin, dass ich alle Registrierungen MANUELL freischalte, da 99% der Anmeldeversuche von Spammern oder Robots versucht werden. Nachdem heute wieder ein User nicht warten konnte und mir gleich unterstellte, wir wollten ihn hier nicht haben, schreibe ich das nochmals und bitte um Beachtung. Ich habe hier aktuell gut zu tun und bin nicht immer im Forum unterwegs, es kann durchaus mal 2-3 Tage dauern, bis ich die (teilweise bis zu 100) Registrierungswünsche sortiere und freischalte. Das steht aber eigentlich auch im Text, den man bei der Registrierung lesen sollte und auch bestätigt.. Gruß Markus

Jackson II vs. Grant II

C

cocoda74

Guest
Hallo
Ich würde gerne wissen welche Unterschiede zwischen diesen beiden Geräten?
 
Zum Funken in Deutschland ist eins der markanten technischen Unterschiede, dass das Jackson II in der D Norm vier anstelle von zwölf Watt Sendeleistung auf SSB hat. Man hat die Möglichkeit entweder 40 Kanäle mit 12 Watt SSB oder 80 Kanäle mit 4 Watt SSB auf den ersten 40 Kanälen einzustellen. Umschalten ist aber jederzeit möglich. Das liegt daran, dass das Jackson II schon länger auf dem Markt ist. Zum Erscheinungsdatum waren in Deutschland maximal 4 Watt SSB erlaubt. Eine Umstellung der Firmware für den deutschen Markt lohnt für den Hersteller wohl nicht(?).

*edit*: andere europäische Funker können wahrscheinlich problemlos die E-Norm verwenden, wenn 12 Watt SSB erlaubt sind. Denn die Kanäle 41-80 sind meines Wissens nach ausschließlich in Deutschland zugelassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke
Verstehe ich das richtig, dass man mit 12Watt Sendeleistung weiter senden kann als mit vier?
Warum ist denn das Jackson teurer? Hat es mehr Ausstattung?
Wegen der Sendeleistung wäre das Grant wohl die bessere wahl-oder?
 
möchte den Fred hier aufgreifen für folgende Frage.
Wie wird auf der Jackson II die Länderkennung umgestellt? Ist die fest im Gerät eingestellt oder kann sie von außen bedient werden?
die Anleitung gibt hier leider nicht wirklich Auskunft
Gruß Stefan
 
...die Anleitung gibt hier leider nicht wirklich Auskunft

Was gibt es denn da nicht zu verstehen? Die Jackson II kann offiziell auf 6 Betriebsarten umgestellt werden, die jeweils nur für die entsprechenden Länder gelten. Jede Betriebsart innerhalb der jeweiligen Ländernorm ist fest vorgegeben und kann auch nicht geändert werden. Wer mehr möchte, muss eben einen kleinen Eingriff im Gerät vornehmen. Damit gehen jedoch Garantie und Betriebserlaubnis als CB Funk Gerät flöten.
 
Ich habe unter anderem eine Auskunft von Neuner diesbezüglich so verstanden, dass man diese Umschalten kann.
Vor allem was gilt dann im Ausland?
Innen will ich natürlich nix umstellen. ist doch logisch.
Sprich: ich kann das Gerät nicht selbständig beim Überfahren der Grenze in Europa den jeweiligen Bestimmungen anpassen.
 
Sorry,da antworte ich nicht mehr drauf.....

Besonders wenn es in der Anleitung steht die man(wenn man keine hat) in 3 Sek mit Google findet.

Ein bischen Eigeninitiative schadet nicht.

Walter
 
Na, ein kleiner Wink mit dem Zaunpfahl kam ja bereits von mir. :wink:

Ich persönlich mache es mit Anleitungen meiner Gerätschaften immer so:

Papierversionen werden zusammen mit der Rechnung ordnungsgemäß abgeheftet. Auf dem Rechner habe ich noch zusätzlich und soweit vom Hersteller bereitgestellt, die PDF Versionen jederzeit griffbereit. Erspart das lange fummeln in den Papieren und man kann zusätzlich gezielt nach Begriffen suchen.
 
Danke für den Hinweis.
Die Anleitung in der Schachtel war diesbezüglich nicht ergiebig. Sprich es war nix drinnen.
Und bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich diese Frage hier gestellt habe. Stimmt! ich hätte bingen können.
Stefan
 
Wenn keine Anleitung enthalten war, würde ich mal dem Händler was erzählen :)
 
Meine letzten 3 Bestellungen waren auch ohne Anleitung.
Da war noch nicht mal eine ordentliche Rechnung anbei.

Ein Mini Lieferschein war alles,und auch noch durchsichtig wie Butterbrotpapier.
Amazon Marketplace Händler,teilweise schlimmer wie die China Connection!!!

Ein 64 GB USB Stick war defekt,hatte nach einem Rücksendeaufkleber gefragt.
Er wollte mich mit einem Recovery Programm für den Stick und 5 Euro Gutschrift per Paypal abspeisen.

Nach einem "netten Einschreiben" kamen 2!! neue Sticks an.
Mit dem Vermerk das ich den defekten Stick behalten darf wenn ich keine schlechte Bewertung abgebe......

Wie auf dem türkischen Basar;-)

Walter
 
Man mann mann.
Was eine gänzlich schlechte Eingangsvorstellung hier im Forum von mir. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ich habe die Anleitung, und es steht drinnen!
Bitte vielmals um Vergebung der verursachten Wellen.
Ich gelobe Besserung.
Stefan
 
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