B
Bolle
Guest
Hallo Leute...
ich würd mal ganz klar und deutlich loswerden wie es mit dem Gesetz hierzulande denn so ist:
1.Bei Freenetgeräten die auch als solche gekauft werden (feste Antenne und auch keine weiteren Einstellmöglichkeiten wie Sendeleistung, Wide/Narrow usw.), darf weder an der Antenne noch sonst was verändert werden!
2. Gesetzlich sind NUR solche (siehe Punkt 1.) Geräte für den Funk auf Freenet erlaubt!
3. Amateure dürfen nicht mit gedrosselten AFU-Geräten auf Freenet funken. Selbst wenn diese auf 500mW runtergeschraubt werden.
4. Die vorprogrammierten Frequenzen sind nicht umstellbar!
ERGO: Alle weiteren Diskussionen über Antennenwechsel, Amateure die ihre Geräteleistung auf 500mW drosseln und so weiter sind somit hinfällig!
Ob nun solche Vorschriften im Einzelnen wörtlich im Gesetzestext festgehalten sind oder nicht, spielt keine Rolle, da dies durch die sehr deutlichen Tatsachen der obig aufgeführten drei Punkte automatisch ausgeschlossen ist.
Will jemand dennoch der Meinung sein man könne dies durch Wortklauberei anders interpretieren, so täuscht sich dieser!
In wie weit Sondertöne (insbesondere DTMF) mit gesetzlich erlaubten Freenetgeräten möglich ist, weiß ich nicht. Aber die Tatsache, dass es so gut wie kein gestzliches Freenetgerät gibt, dass diese Funktion unterstützt, so kann es wohl kaum möglich sein, dass auf den Freenetfrequenzen DTMF Töne gesendet bzw. empfangen werden können/dürfen!
Ich fasse zusammen:
Antenne bleibt wie beim Gerät gekauft! Kein Austausch erlaubt!
Sendeleistung = 500mW. Nicht mehr!
Sendeeinstellung (Modulation) = Narrow
Frequenzen sind fest programmiert (6 Freenetkanäle).
Amateurfunkgeräte die an Modulation und Sendeleistung angepasst werden sind strengstens verboten!
Sondertöne wie DTMF haben auf Freenet nix verloren!
Selbige Bestimmungen galten und gelten nach wie vor auch für PMR.
Ende der Diskussion!
Stand: 19.04.2013
Weitere Informationen:
Jeder Bürger ist verpflichtet gesetzeswidrige Handlungen die beobachtet werden zu melden!
Was nun der Einzelne mit diesem Wissen anfängt, obliegt ihm selbst.
ich würd mal ganz klar und deutlich loswerden wie es mit dem Gesetz hierzulande denn so ist:
1.Bei Freenetgeräten die auch als solche gekauft werden (feste Antenne und auch keine weiteren Einstellmöglichkeiten wie Sendeleistung, Wide/Narrow usw.), darf weder an der Antenne noch sonst was verändert werden!
2. Gesetzlich sind NUR solche (siehe Punkt 1.) Geräte für den Funk auf Freenet erlaubt!
3. Amateure dürfen nicht mit gedrosselten AFU-Geräten auf Freenet funken. Selbst wenn diese auf 500mW runtergeschraubt werden.
4. Die vorprogrammierten Frequenzen sind nicht umstellbar!
ERGO: Alle weiteren Diskussionen über Antennenwechsel, Amateure die ihre Geräteleistung auf 500mW drosseln und so weiter sind somit hinfällig!
Ob nun solche Vorschriften im Einzelnen wörtlich im Gesetzestext festgehalten sind oder nicht, spielt keine Rolle, da dies durch die sehr deutlichen Tatsachen der obig aufgeführten drei Punkte automatisch ausgeschlossen ist.
Will jemand dennoch der Meinung sein man könne dies durch Wortklauberei anders interpretieren, so täuscht sich dieser!
In wie weit Sondertöne (insbesondere DTMF) mit gesetzlich erlaubten Freenetgeräten möglich ist, weiß ich nicht. Aber die Tatsache, dass es so gut wie kein gestzliches Freenetgerät gibt, dass diese Funktion unterstützt, so kann es wohl kaum möglich sein, dass auf den Freenetfrequenzen DTMF Töne gesendet bzw. empfangen werden können/dürfen!
Ich fasse zusammen:
Antenne bleibt wie beim Gerät gekauft! Kein Austausch erlaubt!
Sendeleistung = 500mW. Nicht mehr!
Sendeeinstellung (Modulation) = Narrow
Frequenzen sind fest programmiert (6 Freenetkanäle).
Amateurfunkgeräte die an Modulation und Sendeleistung angepasst werden sind strengstens verboten!
Sondertöne wie DTMF haben auf Freenet nix verloren!
Selbige Bestimmungen galten und gelten nach wie vor auch für PMR.
Ende der Diskussion!
Stand: 19.04.2013
Weitere Informationen:
Jeder Bürger ist verpflichtet gesetzeswidrige Handlungen die beobachtet werden zu melden!
Was nun der Einzelne mit diesem Wissen anfängt, obliegt ihm selbst.
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