• Hallo - ab sofort gibt es hier eine neue Forensoftware - und die Registrierung klappt auch wieder. Die Installation ist frisch - daher seht mir nach, wenn noch nicht alles funktioniert und vielleicht manches noch fehlt. Das wird noch :) Gruß Markus Admin
  • Moin, ich weise nochmals darauf hin, dass ich alle Registrierungen MANUELL freischalte, da 99% der Anmeldeversuche von Spammern oder Robots versucht werden. Nachdem heute wieder ein User nicht warten konnte und mir gleich unterstellte, wir wollten ihn hier nicht haben, schreibe ich das nochmals und bitte um Beachtung. Ich habe hier aktuell gut zu tun und bin nicht immer im Forum unterwegs, es kann durchaus mal 2-3 Tage dauern, bis ich die (teilweise bis zu 100) Registrierungswünsche sortiere und freischalte. Das steht aber eigentlich auch im Text, den man bei der Registrierung lesen sollte und auch bestätigt.. Gruß Markus

Neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte veröffentlicht

Hm... Es hat sich also im Grunde nichts geändert, was interessant wäre.
 
Dem Link nach müssen die Antennen der PMRs also garnicht "unwechselbar" sein? Oder müssen sie nicht verklebt sein, aber man darf trotzdem nicht wechseln?
 
....aber man darf trotzdem nicht wechseln?

da scheiden sich die Geister.

Die einen sagen: Wenn nach der betreffenden EN Norm geprüft wurde, gilt die Zulassungs-/Prüfungsurkunde nur dann, wenn es keine Änderungen gegenüber dem Prüfling gibt.

Die anderen sagen: Da es früher Vorschrift war, dann wegfiel, darf man durchaus eine wechselbare Antenne nutzen, sofern diese dem Typ des Prüflings entspricht. Am HF Verhalten ändert sich ja nichts dadurch ob die Antenne nun fixiert wurde, oder wechselbar ist. Dieser Argumentation folge ich persönlich zwar, nur nutzen tut sie nichts. Denn man darf nach wie vor nur die originale Antenne verwenden, die ursprünglich getestet wurde.

Etwas weiter ausgeholt könnte es sein, dass die betr. EN Norm gänzlich unzulässig ist. Und zwar, weil in irgeindeiner Verfg./Verordnung auf die Anwendung dieser Norm hingewiesen wird, diese aber weder in Deutsch exisitiert, noch im BGBL m.W. jemals veröffentlicht wurde. Das widerspricht dem Grundsatz der Normenklarheit.

Man stelle sich vor, dass jemand, der das darf oder auch nur kann (also der Webadmin), in diese Norm nun reinschreibt "EMP erzeugende Generatoren (also Flusskompressionsgeneratoren)" sind bis zur Leistung von xxxxx zulässig. Das würde sicher nicht dem Willen des Gesetz-/Verordnungsgebers entsprechen. Daher muß eig. immer auf eine Norm verwiesen werden, die ebenfalls unter legislativer Aufsicht steht und in einem offiziellen, frei zugänglichen Amtsblatt (BGBL) veröffentlicht wird.

Noch dazu müssen Normen, die von Deutschen einzuhalten sind, in Deutsch veröffentlicht werden. Niemand in diesem Land muß Englisch oder Französisch beherrschen müssen, um sich über Gesetze zu informieren, die er einhalten muß.

Die Argumentation dieses Punktes teile ich ebenfalls. Aber da sich mit Sicherheit unterhalb des BVG/BGH nichts findet, was dies ebenfalls so sieht, und man kaum das nötige Kleingeld besitzen dürfte, sowie die nötige Zeit, um in letzter Instanz dorthin zu kommen, nutzt das nix.

Pragmatische Lösung könnte sein: Alte Verfg (wo die Pflicht zur Festantenne noch drin steht) + neue Verfg. dem kontrollierenden Beamten vorlegen. Da der Satz ja nicht von selber verschwunden ist, muß dafür ein Grund vorliegen. Auch wenn es sich am Ende rausstellt, dass die nicht fix befestigte Antenne nicht den Vorschriften entspricht: Auf Verbotsirrtum berufen.
 
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Hallo zusammen,

bei der Suche nach weiteren möglichen Erklärungen bin auf folgende Konformitätserklärung gestoßen

http://service.alan-electronics.de/main-int.htm

ich denke, dass dort über den legalen Einsatz einer externen Antenne für PMR-Geräte viel gesagt wurde.
Für mich ist klar, dass der Umbau (z.B. Antennenbuchse einsetzen) von nach EU-Vorschriften in Verkehr gebrachten Geräten (feste Antenne) nach wie vor nicht zulässig ist. In DE können jedoch Geräte mit externer und Wechselantenne betrieben werden.
Welche Geräte das sind, hängt offenbar vom Inhalt der Konformitätserklärung ab.
So kann die Version des G7 mit fest angebauter externer Antenne in allen EU-Staaten und weiteren europäischen Ländern betrieben werden. So jedenfalls lautet der Inhalt der Konformitätserklärung für das G7 mit fester externer Antenne.
Fatzit: Es gibt die legale Möglichkeit mit externen Antennen auf PMR-Geräten zu arbeiten, aber halt nur sehr eingeschränkt.
 
Hallo zusammen,


Fazit: Es gibt die legale Möglichkeit mit externen Antennen auf PMR-Geräten zu arbeiten, aber halt nur sehr eingeschränkt.

Oder man macht es so das man es nicht sieht;-)

Walter
 

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Du bist ja ein ganz Rafinierter

P.S.: Wäre natürlich schön, wenn es dass auch in PMR/Freenet gäbe:lol:
 
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