• Hallo - ab sofort gibt es hier eine neue Forensoftware - und die Registrierung klappt auch wieder. Die Installation ist frisch - daher seht mir nach, wenn noch nicht alles funktioniert und vielleicht manches noch fehlt. Das wird noch :) Gruß Markus Admin
  • Moin, ich weise nochmals darauf hin, dass ich alle Registrierungen MANUELL freischalte, da 99% der Anmeldeversuche von Spammern oder Robots versucht werden. Nachdem heute wieder ein User nicht warten konnte und mir gleich unterstellte, wir wollten ihn hier nicht haben, schreibe ich das nochmals und bitte um Beachtung. Ich habe hier aktuell gut zu tun und bin nicht immer im Forum unterwegs, es kann durchaus mal 2-3 Tage dauern, bis ich die (teilweise bis zu 100) Registrierungswünsche sortiere und freischalte. Das steht aber eigentlich auch im Text, den man bei der Registrierung lesen sollte und auch bestätigt.. Gruß Markus

Amateurfunk als Mitschnitt im Netz

M

MacGyver

Guest
Moinmoin,

mal ne Frage: ich hab eine kurzes Video von einer geistreichen Konversation auf dem örtlichen 2m-Relais aufgenommen und möchte das gerne auf Youtube hochladen. Darf ich das oder verstößt das gegen das TKG oder ähnliche?

Grüsse
Lorenz
 
Amateurfunk ist ein öffentlicher Funkdienst, der von Jedermann mitgehört werden darf. Wenn das Gespräch von einem zugelassenen Empfangsgerät aufgenomen wurde, dürfte da im Grunde nicht viel dagegen sprechen. Aber ich bin auch kein Jurist. Interessieren würde mich dieses Gespräch aber schon. ;)
 
ich sachmal so, es ging sich um "erdstrahlung", die umstellung von analog auf dvb-t und der zusammenhang von krebserkrankungen und den alten analog sendern.
in erster linie soll das video zeigen, dass man mit einem umgebauten DDR-BOS-Funkgerät, noch heutzutage was reissen kann ;)
 
Interessantes Thema.

Ich bin zwar auch kein Jurist, aber...

Vergleich:

Nimmt man bei einer öffentlichen Veranstaltung Bilder auf, auf denen Dritte zu erkennen sind, so sind (laut Gesetz) die Zustimmungen der Dritten vor Veröffentlichung ein zu holen. Ist dies nicht der Fall und einer der Dritten erkennt sich irgendwann im Netz darauf wieder, kann er (wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte) klagen.

Oder...

Bei jedem Telefongespräch oder sonstigen Gesprächen via DFÜ muss grundsätzlich durch einen Ton, direkter Ansage ect den Gesprächspartner mitgeteilt werden, dass das Gespräch aufgezeichnet wird!
Auch hier gilt: Erst die Beteiligten um Veröffentlichungsrechte fragen. Ansonsten drohen Klagen.



So, demnach dürfte nach juristischem Stand Deine Frage ja beantwortet sein. Stellt sich nun die Frage in wie weit eine Veröffentlichung sich verfolgen lassen würde. Wohl eher nicht.

Aber, Du darfst mich gern auch Moralist schimpfen... Wie würde es Dir gefallen, wenn irgendjemand Dein Bandgerede mitschneidet und es ins Netz stellt?


Es ist schon richtig, wenn es heißt "Mithören" ist erlaubt. Aber wie das Wort schon beschreibt, begrenzt sich dies halt eben aufs "Hören", nicht aufs "Mitschneiden oder Aufnehmen".
ERGO: Das Mitschneiden solcher Gespräche ohne die Gesprächsteilnehmer darüber auf zu klären stellt eine Straftat dar!


Nicht umsonst gibt es derweil andauernd Streitigkeiten wenn der Staat versucht neue Gesetze zu erlassen um den braven Bürger aus zu hören... egal in welcher Form. Und ich denke nicht, dass Du Deine Mitschneiderei im Sinne einer laufenden Strafermittlung rechtfertigen kannst!


Also, jetzt hast die juristische Seite gehört...

Meine Meinung dazu ist generell: Mithören ja... Mitschneiden NEIN.


MFG Bolle


Ps.: Mal ehrlich... Sein Ego kann man doch auch anders puschen, ohne andere im Netz zu demütigen... Und es stellt sich hierbei auch nicht die Frage ob diese Personen die aufgezeichnet wurden persönlich dabei zu erkennen sind oder nicht. Es ist mitunter einfach auch eine Sache der Moral!
 
Zuletzt bearbeitet:
erkennbar nicht, zumindest das rufzeichen ist nicht hörbar. aber freunde könnte dieser funker könnten diese anhand der stimme identifizieren. auf der anderen seite, hab ich keine ahnung, wie ich das video sonst gestalten soll. ich kann ja schlecht dazwischen quatschen und fragen ;)
 
Die rechtliche Seite kenne ich da nicht, ethisch halte ich es aber für ziemlich daneben.
Was aus einer Laune heraus, vielleicht sogar leicht angeheitert, mal eben so dahingesagt wurde, wird dann kritisch seziert.
Der Staat schneidet schon genug mit, da muß der Bürger nicht auch noch seinesgleichen bloßstellen.:?
 
Die rechtliche Seite kenne ich da nicht, ethisch halte ich es aber für ziemlich daneben.
Was aus einer Laune heraus, vielleicht sogar leicht angeheitert, mal eben so dahingesagt wurde, wird dann kritisch seziert.
Der Staat schneidet schon genug mit, da muß der Bürger nicht auch noch seinesgleichen bloßstellen.:?

Finde ich völlig richtig!
 
will ja auch keinen bloßstellen. ich brauch nur was gesabbel in der luft, um zu zeigen, dass die alten DDR Kisten noch zu was gebrauchen sind.
Mittlerwweile hab ich schon nen ersatz gefunden, ist aber nicht wirklich spektakulär, aber erfüllt seinen zweck. um's kurz zu machen, alle 8-10min sendet das relais seine kennung in form einer computerstimme. sogar wenn andere sprechen :(. aber für meine zwecke sollte die ansage reichen. da denke ich, kann man nichts gegen sagen, oder
 
... das Mithören ist legal ...

... der Mitschnitt ist m.E. schon Grauzone ...

... die Weitergabe der Info an Dritte stellt das rechtliche Problem dar, weil verboten !!!

Und die Veröffentlichung ist für mich klar eine Weitergabe von Inhalten an Dritte.
 
Solange Personen darauf zu erkennen und auch zu hören sind kann das teuer werden....
Nennt man Persönlichkeitsschutz.

Ich habe mal von einer Fußballfeier ein Video hochgeladen,nur aus Spaß..
War leider jemand zu sehen der mit einer schönen Blonden geknutscht hat.
Ich bin noch mit einem Hinweis davongekommen.

Einen Kumpel von mir kostete das mal ca. 600 Euro Anwaltgebühren....

Investiere einen Zwanziger und dort bekommst die rechtlichen Grundlagen erklärt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/

Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
es ist eine syntetische stimme. du kennst sie bestimmt :D sie heisst DB0WA
 
es nennt sich öffentlicher Funkdienst, darf aber nicht veröffentlicht werden :?. na gut, aber gilt die ansage auch als inhalt der nicht für dritte bestimmt ist :?: und wie verhält es sich dann mit livestreams von relais (s. http://www.radioreference.com/apps/audio/?stid=323)?


Tja, genau so iss es. Die Veröffentlichung findet ja live statt. Das bedeudet just in diesem Moment sind auch "nur" diese Personen verantwortlich und beteiligt.

Bei einem Mitschnitt allerdings sieht die Lage völlig anders aus. Manchmal muss man die rechtliche Lage nicht verstehen, sondern einfach nur als gegeben betrachten. Und wie so oft gilt: Wo kein Kläger da kein Richter. (Soll jetzt aber keine Animation zur Ordnungswiedrigkeit oder gar Straftat darstellen)
Wie schon von mir und anderen Postern geschrieben, sollte man den moralischen Aspekt weitaus (ge)wichtiger halten. Das hat schlussendlich jeder für sich selbst zu entscheiden.

Gründe für eine rechtliche Einschränkung:

Vermeintliche Beweise werden aus dem Zusammenhang gerissen.
Unzulässige Diffamierungen können die Folge sein.

Die emotionale Lage der Person die mitgeschnitten wurde ist natürlichen Schwankungen unterlegen... und somit deren Wahrheitsgehalt als nicht gewichtig zu betrachten.
Im Besonderen wenn Alkohol ect mit im Spiel ist/sind.

Des Weiteren gilt: So lange keine unmittelbare Gefahr von der Person für sich selbst oder Dritte ausgeht, besteht kein Handlungsbedarf.


Sind nur einige Auszüge:

Die Sache mit dem Gesetz ist mitunter nicht ganz so einfach. Kein Fall gleicht dem Anderem. Jedoch gilt das Gesetz zum Schutze der Person.

Beispiel: Aufm Dorffest hat jemand übern Durst getrunken. Dieser wird etwas emotional und beginnt aufgebracht zu reden. Ansonsten ist dieser Mensch aber voll in Ordnung.
Jetzt schneidet ein anderer das Geredete heimlich mit. In den nächsten Tagen verbreitet dieser das Band unter den Leuten. Womöglich nur den einen Satz wo der Betrunkene seinem Missmut freien Lauf gelassen hatte.
Was wird wohl passieren?
Obschon die betroffene Person sich selbst wahrscheinlich nicht einmal mehr daran erinnern kann, wird er von ganzen Dorf diffamiert.

Einfache Frage an alle die mitlesen: Wer war noch niemals in seinem Leben in solch einer oder vergleichbaren Situation?

Aha, also alle. Jeder hat dies schon mal erlebt oder wirds noch erleben.

In solch einem Fall ist man für die Nachgiebigkeit seiner Mitbürger u.U. äußerst dankbar. Denn würden wirklich alle dies ernst nehmen, dann wären wir mit unserer Gesellschaft ruck zuck wieder im Mittelalter... oder in der ehem. DDR wo es anscheinend normal war, dass der liebe Nachbar oder Freund halt eben mal gerne mitschnitt oder unangenehme Infos mit Freude aus dem Kontext riss und diese weitergab.

Und jetzt noch ne Frage: Wollen wir das wirklich haben?

Aha, also auch eine einheitliche Antwort. Nein!

Nun, ob dem so ist kann auch wieder jeder selbst durch sein eigenes Handeln und Tun entscheiden. Nur... im schlechtesten Fall muss diese Person mit halt eben genau den gesetzlichen Konsequenzen rechnen, was oft teuer wird und lediglich dazu führt, dass man am End als Labertasche dasteht mit der keiner mehr was am Hut haben will.


Ich denke ich habe jetzt sehr tief begründet warum das so ist, mit dem Gesetz.
Allen kann mans halt nicht recht machen, also tut man es eben so.


Kurzum, Mithören Ja, Mitschneiden Nein.

Ein "Dazwischen" gibt es nicht.


Dies gilt im engerem Sinne auch für die Ansage. Denn:

Die Information in der Ansage könnte einer Inhaltlichen Veränderung in der Zeit unterliegen. Was bedeuten würde der Mitschneider und Veröffentlicher würde sich dann der Verbreitung falscher Informationen schuldig machen.

Des Weiteren stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Die Durchsage ist vom Gesetzgeber zur Identifikation des Relais vorgeschrieben und vorgesehen. ERGO darf diese auch nur life und auf dieser Frequenz übertragen werden.



Lösung:

Nur mit direktem Hinweis auf die Quelle und dem Vermerk "zur Veranschaulichung" wäre eine als "Lehrbeispiel" gedachte Veröffentlichung zulässig. Das Datum und ein Garantieausschluss für den Inhalt wäre auch von Vorteil, bringt aber in aller Regel nicht viel.

Mitschnitte von persönlichem Inhalt sind jedoch generell (wie nun schon oft erklärt) ohne Einwilligung der Personen verboten!



Zusammenfassung:

Eigentlich müsste zu jedem Youtube-Video auf dem Dritte zu sehen sind, erkenntlich oder auch nicht, ein Schriftstück existieren auf dem alle Beteiligten amtlich erwähnt sind und ihr ausdrückliches Einverständnis so wie die absolute Urheberrechtsübertragung zur Weiterverwertung und Weiterleitung an Dritte beinhaltet.

Dieses Gesetz beinhaltet jegliche Art der Verfielfältigung und Darstellung, ob Ton, Bild oder auch nur Textform.

Genau betrachtet ist sogar das Kopieren von Forums- und Blogeinträgen verboten. Obschon für alle öffentlich zugänglich, falls nicht passwortgeschützt. In manchen Fällen ist selbst das Verlinken verboten.


Übrigens: Deutschland ist was solche Gesetze betrifft noch recht locker. Es gibt andere Länder da wird Mobbing, was oft das Ergebnis solchen Handelns (Verletzung der Persönlichkeitsrechte ect) sein kann, deutlich härter geahndet und bestraft.


Ich selbst bin kein Jurist, hatte jedoch schon direkten und indirekten Kontakt zu diesem Thema...
Meine persönliche Einstellung dazu ist ganz einfach: Jeder hat das Recht auf seine freie Entfaltung. Jedoch nur so lange diese keinem Dritten und sich selbst schadet!

In vielen Fällen ist es mehr als schwer zu erkennen in wie weit die Folgen schaden können, oder halt auch nicht. Oder ob sie vom Gesetz her strafrechtlich relevant sind oder nicht.
Moralisch betrachtet bin ich generell gegen solche Mitschnitte und deren Veröffentlichungen.

Ich habe auch noch nie verstanden, wie sich meine ehemaligen Arbeitskollegen daran belustigen konnten wärend der Geschäftszeit solche Videos mit anstößigem Inhalt hin und her zu schicken. Und mit anstößig meine ich Videos die mit ihrem Inhalt eindeutig die Privats- so wie Persönlichkeitsrechte der dargestellten Personen verletzen.
Ich habe erlebt wie solche Handlungen zu den irrwitzigsten personellen Entscheidungen führten.
Ich habe erlebt wie Menschen die von Herzen gut waren und hervorragende Leistung erbrachten an den Rand des Wahnsinns, ja sogar bis zum Suizid getrieben wurden.

Nun, ich denke genau aus diesem Grunde sieht es unser Gesetzgeber mit seinem Gesetz zu paste und copy mitunter halt eben auch so. Der andere Grund ist schlicht der Diebstahl geistigen Eigentums das einem nicht gehört.


Also, MacGyver, Deine Frage wurde mehrfach so oder vergleichbar beantwortet. Was Du schlussendlich daraus machst bleibt alleine Dir überlassen.



Ich hoffe nur, dass dieser Thread auch von wirklich schweren Jungs, die sich beim Durchlesen selbst mal so richtig an die Nase fassen müssen durchgelesen wird. Denn offensichtlich wissen selbst heute in der absoluten Kommunikationswelt manche immer noch nicht was sie da tun...
Tja... und den Beinamen "Moralist" hab ich mir dann wohl auch verdient ;-)


MFG Bolle
 
:shock: Frage beantwortet :D. Bleibt aber immer noch die Frage wie ich dann das video machen könnte. Wäre wirklich wenn ich da ein machen könnte. Weil es gib zu den kisten so gut wie keine Videos. sagen wir es mal so, es gib keine. und das wollt ich gerne ändern. ist mit sicherheit für jeden Funker interessant.
wenn jetzt keine eine idee hat, muss ich eben improvisieren und ein anderes U700 mit anderen Frequenzen nehmen. Hey, momente mal, da war doch was... :idea: ich meld mich mal, wenn die idee fertiggebastelt ist. Aber für anregungen bin ich immer noch offen ;)
 
Was wird wohl passieren?
Obschon die betroffene Person sich selbst wahrscheinlich nicht einmal mehr daran erinnern kann, wird er von ganzen Dorf diffamiert.

Och ne. Bei uns sagen sie immer: "Endlich hat sich mal jemand getraut, die Dinge beim Namen zu nennen!":lol:

Gibts denn keine Möglichkeit, so ein Gespräch zu simulieren? Also selbst mit jemanden zu sprechen und das dann aufzunehmen?
Oder die Buben mit einzubinden? Also kurz das Projekt erklären und sie dürfen sich aussuchen, was sie sagen?
 
...Gibts denn keine Möglichkeit, so ein Gespräch zu simulieren? ...
ich simulier dir auch eine ;):D....

nein, natürlich nicht. kleiner spass am rande. die lösung ist sooo simpel, da musste ich erstmal drauf kommen. ich hab nämlich das ganze spiel auch in grün... ähh sorry in 70cm. und wie der erfahrene funker weiss, ist lpd im 70cm Afu-band. also, man nehme das Ostgerät mit 70cm Afu-Umbau, zwei LPD-geräte und inszeniert ein fachgespräch über 70cm. Das ganze aufnehmen, hochladen, fertich :cool:
 
naja, ist nich ganz das was ich ursprünglich wollte, aber ne saubere lösung ;)
 
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