U
Unregistriert
Guest
Hallo,
ich habe hier im Forum leider keine Rubrik 'Gesetzliches' gefunden, deshalb poste ich mal hier meine Frage, da sie zum CB-Funk passt:
Mitlerweile habe ich das Amtsblatt aus 2004 der TPREG rauf und runter gelesen, aber ich finde einfach nichts zum Betrieb von Vorverstärkermikrofonen, deren Betrieb in der Vergangenheit doch immer verboten waren (Turner +3, Optimike, etc.). Ich habe mal gehört, dass der Betrieb nun erlaubt sein soll, wenn diese Geräte keine Feststelltaste haben.
Gibt es hierzu irgendetwas Schriftliches? Oder wer kennt sich mit der Gesetzeslage aus, der mir die Frage beantworten kann.
Gruß
Ralph
ich habe hier im Forum leider keine Rubrik 'Gesetzliches' gefunden, deshalb poste ich mal hier meine Frage, da sie zum CB-Funk passt:
Mitlerweile habe ich das Amtsblatt aus 2004 der TPREG rauf und runter gelesen, aber ich finde einfach nichts zum Betrieb von Vorverstärkermikrofonen, deren Betrieb in der Vergangenheit doch immer verboten waren (Turner +3, Optimike, etc.). Ich habe mal gehört, dass der Betrieb nun erlaubt sein soll, wenn diese Geräte keine Feststelltaste haben.
Gibt es hierzu irgendetwas Schriftliches? Oder wer kennt sich mit der Gesetzeslage aus, der mir die Frage beantworten kann.
Gruß
Ralph