• Hallo - ab sofort gibt es hier eine neue Forensoftware - und die Registrierung klappt auch wieder. Die Installation ist frisch - daher seht mir nach, wenn noch nicht alles funktioniert und vielleicht manches noch fehlt. Das wird noch :) Gruß Markus Admin
  • Moin, ich weise nochmals darauf hin, dass ich alle Registrierungen MANUELL freischalte, da 99% der Anmeldeversuche von Spammern oder Robots versucht werden. Nachdem heute wieder ein User nicht warten konnte und mir gleich unterstellte, wir wollten ihn hier nicht haben, schreibe ich das nochmals und bitte um Beachtung. Ich habe hier aktuell gut zu tun und bin nicht immer im Forum unterwegs, es kann durchaus mal 2-3 Tage dauern, bis ich die (teilweise bis zu 100) Registrierungswünsche sortiere und freischalte. Das steht aber eigentlich auch im Text, den man bei der Registrierung lesen sollte und auch bestätigt.. Gruß Markus

Kennt jemand Pmr und oder Freenet modelle mit offener Antennenbuchse?

Ich gewinne irgendwie den Eindruck, dass hier ein Clown am Werk ist.

Das ist ein Amateurfunk-Transceiver, der ab Frühjahr 2015 lieferbar ist und NICHTS mit
einem PMR446-Gerät zu tun hat.
 
Ich wuerde es zum Hoeren und Senden verwenden auf Afu Frequenzen benutzen, den Regeln der Lizenzbestimmungen früher oder später . Ich habe nie was erwaehnt das fuer PMR zu nutzen ich wuerde es trotzdem kaufen dh aber nicht das ich damit auf jemals auf PMR senden wollte ....
Das waere Illegal
Sowas wuerde ich nie tun!
Sowas zu denken ist schon schaendlich!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Scho recht.
Bei der Überschrift denkt man sowas natürlich nicht.

Viel Spaß beim Hobby.

Frank
 


Hallo Walter,

zur Frage ob denn nach bnetza die Antenne an PMR Geräten getauscht werden darf oder nicht hab ich Folgendes gefunden:

http://www.funkmagazin.de/260712.htm


Demnach schreibt die bnetza nicht vor, dass die Antenne nicht getauscht werden darf. Es sind die ECC Vereinbahrungen die dies so vereinbaren. Ergo erlischt die Betriebserlaubnis lediglich aus Herstellerseite, nicht aber aus Seiten der bnetza.

Das bedeutet der Staat darf keine Strafe (Owie) verhängen wegen Verstoßes gegen die Gesetze der bnetza. Lediglich die Betriebserlaubnis und Garantiegewähr ist verfallen aus Seiten der ECC. In wie weit dies gesetzlich geahndet wird ist mir jedoch unbekannt.
In wiefern Geräte ohne ECC in Germany verkauft oder betrieben werden steht wiederum auf anderen Blättern geschrieben.
Beim Tausch der Antenne verfällt also lediglich die ECC Norm.

Gruß Bolle
 
Ich sehe das alles nicht so eng...

Wenn ich daran denke wieviele mit Ihren Fahrzeugen ohne Versicherung fahren(nicht zugelassene Teile montiert).

Bestes Beispiel.

Letzten Monat bei der Stadt vorstellig geworden wegen Unfallgefahr auf dem städtischen Friedhof.
Mehrere Gehwegplatten lose(Stolpergefahr) und gebrochenen und lose hängenden Ästen in den Bäumen....
Wenn so ein Teil runter fällt und "trifft" kann es böse ausgehen.

Bis heute nichts gemacht,aber wenn der Grabstein einige cm schräg steht oder die Befestigung der Friedhofsordung lose
ist kommen 3 Leute die ein neues Schild(Edelstahl!!) dorthin bauen und Zettelchen auf die Grabsteine kleben...

Und da soll ich mir Sorgen machen um ein 5cm längeres Antennchen an der Hand Funke????

Walter
 
Nun ja, wenn auf dem Friedhof jemand zu Tode kommt, ist das doch gut fürs Geschäft.
 
im umkehrschluss: ausses auge - wg langer antenne - kann auch teuer werden.. :p
 
Nun ja, wenn auf dem Friedhof jemand zu Tode kommt, ist das doch gut fürs Geschäft.

Falls keine Ironie...
Dann hoffe ich für Dich das du nie in die Verlegenheit kommst mit dem Rollstuhl oder als Gehbehinderter mal dahin zu müssen.
Ich schiebe da öfters ein Stühlchen...

Walter
 
das kann auch ins auge gehn; frei nach dem motto ich habs kommen sehn.

es entgleist langsam. :mrgreen:
 
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