• Hallo - ab sofort gibt es hier eine neue Forensoftware - und die Registrierung klappt auch wieder. Die Installation ist frisch - daher seht mir nach, wenn noch nicht alles funktioniert und vielleicht manches noch fehlt. Das wird noch :) Gruß Markus Admin
  • Moin, ich weise nochmals darauf hin, dass ich alle Registrierungen MANUELL freischalte, da 99% der Anmeldeversuche von Spammern oder Robots versucht werden. Nachdem heute wieder ein User nicht warten konnte und mir gleich unterstellte, wir wollten ihn hier nicht haben, schreibe ich das nochmals und bitte um Beachtung. Ich habe hier aktuell gut zu tun und bin nicht immer im Forum unterwegs, es kann durchaus mal 2-3 Tage dauern, bis ich die (teilweise bis zu 100) Registrierungswünsche sortiere und freischalte. Das steht aber eigentlich auch im Text, den man bei der Registrierung lesen sollte und auch bestätigt.. Gruß Markus

Rechtsgrundlage

O

Oldman

Guest
Hallole,
jeder sagt, daß PMR-Geräte nicht mehr als 500mW EPR und keine abnehmbare Antenne haben dürften (dabei gibt es aber doch Geräte mit externer Antenne). Aber wo, in welchem Gesetz, in welcher Verordnung steht das genau? Weiß das jemand?
mfg, Oldman
 
Hallo,

PMR-Geräte benötigen ein CE-Kennzeichen damit sie zugelassen sind. Dazu müssen sie u.a. die EN 300296 erfüllen. Diese schreibt "integral antennas" vor.

mfg. Log
 
Hallo,
PMR-Geräte benötigen ein CE-Kennzeichen damit sie zugelassen sind. Dazu müssen sie u.a. die EN 300296 erfüllen. Diese schreibt "integral antennas" vor.
mfg. Log

Hallo,
und auch die ETSI-Normen (wie die EN 300 296) kann man sich runterladen unter http://www.etsi.org/WebSite/Standards/Standard.aspx
Und dort heißt es eben: Gruß, Werner.

Das CE-Kennzeichen betrifft nur das Inverkehrbringen und besagt, daß die EU-Normen erfüllt werden. Allein dies hindert mich als Verbraucher und Anwender aber nicht., Geräte zu verändern. Es muß schon eine deutsche Norm geben, die mich daran hindert und eine bestimmten Zustand für die Benutzung vorhschreibt (etwa das Einhalten dieser ETSI, was immer das auch heißen mag ;-)) - insbesondere wenn dies mit Strafen, Bußgeldern usw. verbunden ist. Diese Regelung suche ich.

mfg, Oldman
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

"Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen"

FTEG § 11 Inbetriebnahme und Anschlussrecht
(1) Geräte dürfen nur dann zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck in Betrieb genommen
werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und mit dem CE-Kennzeichen
versehen sind. Sie müssen den übrigen Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen.

Wenn Du nun eine Antennenbuchse hinbastelst, erfüllt das Gerät nicht mehr die "grundlegenden Anforderungen", welche unter anderem in der EN 300296 definiert sind. Wenn Du es noch genauer haben willst, empfehle ich einen Juristen oder Sonstigem mit mäßigem Verstand. (Frei nach Ludwig Thoma)

mfg. Log.
 
Ich glaube nicht, das er wirklich einen Juristen braucht. Im Gegenteil, ich überlege die ganze Zeit schon,
was hinter diesen sehr ungewöhnlichen Fragen steckt.
 
Ich glaube nicht, das er wirklich einen Juristen braucht. Im Gegenteil, ich überlege die ganze Zeit schon,
was hinter diesen sehr ungewöhnlichen Fragen steckt.

Nimm mal eher an das er die Fragen gezielt stellt und damit in anderen Foren beweisen will
das hier niemand von was eine Ahnung hat??
Falls es nicht so ist würde ich mich sehr wundern.
Ist mir aber so was von schnuppe.
Noch einen schönen Vatertag.

Ps Mein Sohn hat mir zum Vatertag eine Reise zur Anfield Road in Liverpool incl. Fussballkarten geschenkt.
War schon immer mein Taum dort mal hin zu fahren(Euro Tunnel) oder fliegen.
Nehme mein Funkgerät mit,mal sehen ob in UK auch auf PMR Betrieb gemacht wird.

Gruss Walter

Gruss Walter
 
@Walter:

Herzlichen Glückwunsch zu dem Geschenk, das ist doch mal was.

Ich hab nix bekommen.:x
 
@Walter:

Herzlichen Glückwunsch zu dem Geschenk, das ist doch mal was.

Ich hab nix bekommen.:x


Was meinst du wie ich mich heute morgen gefreut habe.
Hätte ich nie und nimmer mit gerechnet.
Aber nun zurück zu den "komischen Fragen".
Gruss Walter
 
Hallo,
"Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen"
Wenn Du nun eine Antennenbuchse hinbastelst, erfüllt das Gerät nicht mehr die "grundlegenden Anforderungen", welche unter anderem in der EN 300296 definiert sind. Wenn Du es noch genauer haben willst, empfehle ich einen Juristen oder Sonstigem mit mäßigem Verstand. (Frei nach Ludwig Thoma)
mfg. Log.

Da machst Du es Dir aber recht einfach. Weil alle sagen, daß die Geräte keine extene Antenne und nicht mehr als 500mW EPR haben dürfen, wird nicht weizer hinterfrag? So gibt es doch das G7 Mag - das hat eine externe Antenne.
Was "grundlegende Anforderungen" sind muß das Gesetz schon definieren.
Aber ich lasse es gut sein. Offenbar kennt niemand die Regelung, in der das alles (angeblich) steht.

mfg, Oldman
 
Hallo alter Mann(glaub mehr das ich das bin!)

Wenn Dich die Gesetze schon so brennend interessieren.
Warum rufst du nicht einfach bei den Herren(oder auch Frauen) an.
Die können Dir schon sagen wie das ist oder wo es niedergeschrieben ist.
Ich habe auch mal erfahren wollen wie weit 2 Eisen-Stangen eines Treppengeländers auseinander sein dürfen.(Schutz für Kinder,damit sie nicht den Kopf durchstecken können)
4!!! verschiedene Auskünfte hab ich bekommen(Architekt,Bauamt,Gesetz und Bauvorschriften sagten was Anderes).
Hab denn 9cm genommen und gut ist.

Gruss Walter
 
Hallo alter Mann(glaub mehr das ich das bin!)

Das ist relativ ... ;-)

Wenn Dich die Gesetze schon so brennend interessieren.

Nö, Nicht wirklich. Ich will nur wissen, ob es diese Beschränkungen wirklich gibt und welches tatsächliche Risiko ich eingehe, wenn ich tue was ich als geboten ansehe.

Warum rufst du nicht einfach bei den Herren(oder auch Frauen) an.
Die können Dir schon sagen wie das ist oder wo es niedergeschrieben ist.

Habe denen schon geschrieben. Keine Antwort. Im Zweifel wissen die es auch nicht so genau. Wie auch unsere Volksvertreter in der Regel Gesetze beschließen, deren Inhalt sie überhaupt nicht kennen.

Ich habe auch mal erfahren wollen wie weit 2 Eisen-Stangen eines Treppengeländers auseinander sein dürfen.(Schutz für Kinder,damit sie nicht den Kopf durchstecken können)
4!!! verschiedene Auskünfte hab ich bekommen(Architekt,Bauamt,Gesetz und Bauvorschriften sagten was Anderes).

Na super. Und vielleicht sind auch die angeblichen Beschränkungen hier nur Fiktion.
Übrigens: Ist eigentlich schon mal ein Fall bekannt geworden, daß jemand, der mit "unerlaubten" Geräten (will sagen: Mit "langer"/geänderter Antenne und mehr als 500mW ERP) in freenet und PRM gesendet hat, eingesackt und "gebüßt" wurde?

mfg, Oldman
 
Das ist relativ ... ;-)



1.)Nö, Nicht wirklich. Ich will nur wissen, ob es diese Beschränkungen wirklich gibt und welches tatsächliche Risiko ich eingehe, wenn ich tue was ich als geboten ansehe.



2.)Habe denen schon geschrieben. Keine Antwort. Im Zweifel wissen die es auch nicht so genau. Wie auch unsere Volksvertreter in der Regel Gesetze beschließen, deren Inhalt sie überhaupt nicht kennen.



3.)Na super. Und vielleicht sind auch die angeblichen Beschränkungen hier nur Fiktion.
Übrigens: Ist eigentlich schon mal ein Fall bekannt geworden, daß jemand, der mit "unerlaubten" Geräten (will sagen: Mit "langer"/geänderter Antenne und mehr als 500mW ERP) in freenet und PRM gesendet hat, eingesackt und "gebüßt" wurde?

mfg, Oldman

Zu 1.
Ich glaube wir haben andere Probleme im Land als ein paar Zentimeter mehr oder weniger.
Und Henker gibts auch schon lange nicht mehr-:)

Zu 2.
Wie bei Hartz 4,ein Anwalt hilft.

Zu 3.
Eingesackt wird niemand mehr,ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
Kostet nur Geld.Die beste Adresse ist diese um das zu erfahren.
Ist Fachanwalt für Funk und Telekommunikation.

http://www.lawfactory.de/html/hinweise.html

Der vertritt öfters Leute die nicht erlaubte Gerätschaften benutzen oder auf nicht zugelassenen Frequenzen aktiv sind.

Hier gibts auch noch Rechtsdokus
http://www.agz-ev.de/recht/rechtsnormen/index.html


Gruss Walter
 
Zu 1.
Ich glaube wir haben andere Probleme im Land als ein paar Zentimeter mehr oder weniger.[/quote}

Allerdings!

Wie bei Hartz 4,ein Anwalt hilft.

Hmpf!

Kostet nur Geld.Die beste Adresse ist diese um das zu erfahren.
Ist Fachanwalt für Funk und Telekommunikation.

Ach der. Übrigens: Es gibt keine Fachanwaltschaft für Funk- und Telekommunikation. Der Mann mag sich darin auskennen (was ihn von 99,99% aller Juristen abhebt). FA dafür ist er aber nicht. Nur zur Klarstellung.

mfg, Oldman
 
Zu 1.


Ach der. Übrigens: Es gibt keine Fachanwaltschaft für Funk- und Telekommunikation. Der Mann mag sich darin auskennen (was ihn von 99,99% aller Juristen abhebt). FA dafür ist er aber nicht. Nur zur Klarstellung.

mfg, Oldman

Dann eben Informations,Telekommunikations und Medienrecht.
Gibt auch eine Institution dafür
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/ie.html

FA muss er auch nicht sein um seinen Beruf auszuüben.
Bist ja im anderen Forum bei den Gesetzen fündig geworden(auch mit den Tomaten vor den Au...)

Dann weist Du ja jetzt das Du nicht hingerichtet wirst(Im Falle eines Falles)

Hier noch ein paar Urteile.
http://www.funkfreunde-hochsauerland.de/funk-scanner/gesetze___urteile/gesetze___urteile.html

Gruss Walter
 
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