B
Bandit
Guest
Ich habe da mal eine Frage an die -hoffentlich- anwesenden Betriebsfunk Experten hier im Forum.
Für meinen Verein möchte ich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Betriebsfunkfrequenz im 70cm Band beantragen.
Auf der Webseite der BNetzA findet sich zu den Gebühren der Satz:
Die 130€ für die Frequenzzuteilung sind soweit klar. Allerdings frage ich mich bei den 14,40€ Gebühren pro Jahr, ob damit Gebührentechnisch alle Funkgeräte abgedeckt werden, die in "meinem" Funknetz dann so betrieben werden. Ich nehme mal an das dies nicht so ist und ich zusätzlich pro Funkgerät noch einen monatlichen Betrag in Höhe von x-Euro zahlen muss.
Kann mir dazu jemand ganz konkret was sagen?
Gruß, Hobbyfunker
Für meinen Verein möchte ich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Betriebsfunkfrequenz im 70cm Band beantragen.
Auf der Webseite der BNetzA findet sich zu den Gebühren der Satz:
Für Frequenzzuteilungen im Professionellen Mobilfunk werden einmalige Zuteilungsgebühren gemäß der Frequenzgebührenverordnung (FGebV) sowie jährliche Beiträge gemäß der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) erhoben. Diese Verordnungen können über die Homepage der Bundesnetzagentur abgerufen werden. Für das Jahr 2004 liegt die Zuteilungsgebühr bspw. für eine Frequenzzuteilung im Betriebsfunk bei 130 €, die Beiträge gemäß FSBeitrV bei 14,40 €.
Die 130€ für die Frequenzzuteilung sind soweit klar. Allerdings frage ich mich bei den 14,40€ Gebühren pro Jahr, ob damit Gebührentechnisch alle Funkgeräte abgedeckt werden, die in "meinem" Funknetz dann so betrieben werden. Ich nehme mal an das dies nicht so ist und ich zusätzlich pro Funkgerät noch einen monatlichen Betrag in Höhe von x-Euro zahlen muss.
Kann mir dazu jemand ganz konkret was sagen?
Gruß, Hobbyfunker